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08.06.22

Reha und Kur: Das sind die Unterschiede

Die Gesundheit ist bekanntlich das höchste Gut des Menschen. Umso wichtiger ist es, sie zu erhalten. Deshalb werden Rehabilitation und Vorsorge auch von der Politik zunehmend als unverzichtbar angesehen und notwendige Rehabilitationsmaßnahmen gestärkt. So haben Versicherte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine medizinische Reha oder eine Kur, wenn eine Krankheit vorliegt. Im Alltag werden die beiden Begriffe oft synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch Unterschiede zwischen einer Reha und einer Kur – wissen Sie welche genau das sind?  

Das finden Sie in diesem Blogbeitrag heraus. Erfahren Sie außerdem mehr Infos über die Dauer, die Kostenerstattung und die Beantragung der jeweiligen Maßnahmen, damit Sie die beste Entscheidung für Ihre Gesundheit treffen können. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur? 

Der Begriff Reha ist eine Abkürzung für Rehabilitation. Dadurch wird auch das Ziel dieser klar: Es geht um die Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung, sowie die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Patientinnen und Patienten. Damit richtet sich eine Reha also an bereits erkrankte Menschen.  

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 taucht der Begriff Kur nicht mehr im Gesetz auf, sodass Fachleute nun von Vorsorgeleistungen sprechen. Im Sprachgebrauch wird jedoch weiterhin von der Kur oder der Vorsorge-Kur gesprochen. Im Gegensatz zur Reha richtet sich diese auch an gesunde Menschen und dient damit der Vorsorge und dem Erhalt der Gesundheit. Sie ist jedoch auch dann ratsam, wenn bereits eine Gesundheitsstörung vorliegt, die sich mit der Zeit verschlechtern und somit zu einer ernsthafteren Erkrankung entwickeln könnte.  

Senioren Pärchen am Strand Spaziergang

Behandlungsansätze

Aus den unterschiedlichen Zielen ergeben sich auch unterschiedliche Behandlungsansätze. Bei einer Kur geht es vor allem um den Erholungsfaktor. Auf dem Programm stehen dementsprechend Massagen, Bäder oder Spaziergänge. 

Eine medizinische Reha hingegen zielt auf eine ganzheitliche Versorgung ab. So beinhalten die Maßnahmen zum Beispiel Physiotherapie, Sporttherapie, Ergotherapie oder Psychotherapie. Patientinnen und Patienten sollen außerdem Methoden erlernen, um auch in der Zeit nach der Reha ihren Gesundheitszustand zu erhalten und eine Verschlechterung zu vermeiden.  

Dauer

Eine Reha kann entweder stationär oder ambulant erfolgen. Bei einer ambulanten Behandlung erfolgen die Maßnahmen in einer wohnortnahen Einrichtung. Sie sollte nicht mehr als 20 Behandlungstage umfassen. Im Einzelfall kann es jedoch zu einer Verlängerung kommen. 

Eine stationäre Reha geht auch immer mit einer stationären Aufnahme einher. Die Patientinnen und Patienten wohnen für die Dauer der Maßnahme in der Einrichtung.

In der Regel beschränkt sich die Dauer auf drei Wochen. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann jedoch eine Verlängerung beantragt werden. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können grundsätzliche alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. 

Ambulante Vorsorgemaßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Versicherte dürfen alle drei Jahre eine Kur bei ihrer Krankenkasse beantragen. 

Kostenübernahme

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Reha und Kur ergibt sich bei der Kostenübernahme. 

Alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahre müssen Zuzahlungen leisten. Bei einer stationären Rehabilitationsleistung beläuft sich der Eigenanteil auf zehn Euro pro Tag. Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung ist die Zuzahlung auf maximal 28 Tage begrenzt. Die persönliche Zuzahlungsgrenze beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens oder ein Prozent bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen. 

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die kurärztliche Behandlung. Ab einem Alter von 18 Jahren müssen Versicherte jedoch Zuzahlungen leisten, etwa für Heil- oder Arzneimittel. 

Senior mit Laptop und Dokumenten

Beantragung

Der erste Weg sollte zunächst zu dem Arzt oder der Ärztin sein. Vor Ort kann dann gemeinsam besprochen werden, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Reha oder Vorsorge? Stationär oder ambulant? Diese Fragen sollten zunächst geklärt werden. Der Antrag für eine Reha kann direkt vor Ort bei dem Arzt oder der Ärztin ausgefüllt werden. Das Antragsformular für eine Vorsorge-Kur kann bei der Krankenkasse angefordert werden. 

Patientinnen und Patienten können ihrer Krankenkasse zudem ihre Wünsche zu einer bestimmten Einrichtung mitteilen. Wenn diese nicht nur der persönlichen Lebenssituation, dem Alter, der Familiensituation und den religiösen Bedürfnissen entspricht, sondern auch aus medizinischer Sicht geeignet ist, muss die Krankenkasse den Wünschen nachkommen. Jedoch bezieht die Krankenkasse auch wirtschaftliche Faktoren in die Entscheidung mit ein. 

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