Die gesetzliche Pflegekasse kann die Basisversorgung eines Hausnotrufsystems übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört ein Hausnotrufsystem mit Anschluss an eine rund um die Uhr besetzte Hausnotrufzentrale. Der GKV-Spitzenverband beschreibt Hausnotrufsysteme als Hausnotrufgerät mit Funksender und 24-Stunden-Hausnotrufzentrale.