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Die gesetzliche Pflegekasse kann die Basisversorgung eines Hausnotrufsystems übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört ein Hausnotrufsystem mit Anschluss an eine rund um die Uhr besetzte Hausnotrufzentrale. Der GKV-Spitzenverband beschreibt Hausnotrufsysteme als Hausnotrufgerät mit Funksender und 24-Stunden-Hausnotrufzentrale.