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Kostenübernahme

Pflegegrad 1 genügt. Kein Aufwand für Sie.
Wir stellen den Antrag. Sie unterschreiben einmal.
Auch Privatversicherte bekommen Geld zurück.
In 3 - 5 Tagen geliefert. Kostenübernahme läuft parallel.

Kostenübernahme

Ihre Pflegekasse zahlt. Wir machen die Arbeit.

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die gesetzliche Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf. Vollständig oder großteils. Wir beantragen das für Sie – kostenlos, ohne Aufwand Ihrerseits. 

Sie füllen ein Formular aus. Den Rest erledigen wir.
Formular Rückruf

Wir beraten Sie unverbindlich

Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich kostenlos beraten. Wir rufen Sie zurück:

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0721 180 308 11
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Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

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Pflegegrad 1 reicht. Kein höherer Grad nötig. 
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Sie leben allein oder ohne verlässliche Hilfe im Notfall.
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Im Notfall können Sie kein normales Telefon nutzen.
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Privatversichert? Auch dann erstatten viele Kassen. Wir prüfen das gerne für Sie.
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Noch keinen Pflegegrad? Wir erklären Ihnen, wie Sie einen beantragen können →

Die Antragsstellung: Unser Service für Sie

Die Beantragung einer Bezuschussung für ein Notruf-System kann kompliziert wirken, muss es aber nicht sein! Damit Sie sich nicht mit aufwendigen Formalitäten auseinandersetzen müssen, übernehmen wir die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse für Sie.

Sie füllen lediglich unser Formular zur Antragstellung aus – den Rest erledigen wir für Sie. So sparen Sie Zeit und Aufwand und können sich auf das Wesentliche konzentrieren

Antragstellung – So geht’s:

Wir helfen Ihnen beim gesamten Antragstellungsprozess und stellen sicher, dass alles reibungslos verläuft
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Icon Checkliste

Schritt 1: Formular. 5 Minuten.

Kurzes Formular ausfüllen – Name, Pflegegrad, Kasse. Das war’s.
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Icon Uhr

Schritt 2: Wir übernehmen.

Wir reichen den Antrag für Sie ein. Fristgerecht, vollständig, korrekt.
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Icon Zahnrad

Schritt 3: Pflegekasse entscheidet.

Die Kasse prüft – in der Regel 2 - 4 Wochen. Sie werden direkt informiert.
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Icon Hand mit Glühbirne

Schritt 4: Abgelehnt? Wir helfen weiter.

Ablehnung ist nicht das Ende. Viele Anträge werden erst im Widerspruchsverfahren genehmigt. Wir begleiten Sie.

Pflegegrad vorhanden?

Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos. In den meisten Fällen zahlt die Pflegekasse vollständig.
Jetzt Kostenübernahme prüfen lassen →
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