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Kostenübernahme

Bis zu 100% Kostenübernahme möglich
Wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Wir helfen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse
Unverbindlich & kostenlos

Kostenübernahme

Wie erhalte ich eine Kostenübernahme für ein Hausnotruf-System?

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Hausnotruf-System, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung, damit Sie von dieser Unterstützung profitieren können.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich über eine mögliche Kostenübernahme beraten.
Formular Rückruf

Wir beraten Sie unverbindlich

Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich kostenlos beraten. Wir rufen Sie zurück:

* erforderlich

0721 180 308 11
Mo. - Fr. von 8:00 bis 17:30 Uhr

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Pflegegrad vorhanden:
Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben. Pflegegrade werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.
Alleinlebend oder fehlende Hilfe:
Sie leben entweder allein oder mit einer Person, die im Notfall nicht in der Lage ist, Ihnen zu helfen.
Notwendigkeit des Notruf-Systems:
Sie können im Notfall mit einem herkömmlichen Telefon keine Hilfe rufen. Dies trifft oft auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu.

Die Antragsstellung: Unser Service für Sie

Die Beantragung einer Bezuschussung für ein Notruf-System kann kompliziert wirken, muss es aber nicht sein! Damit Sie sich nicht mit aufwendigen Formalitäten auseinandersetzen müssen, übernehmen wir die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse für Sie.

Sie füllen lediglich unser Formular zur Antragstellung aus – den Rest erledigen wir für Sie. So sparen Sie Zeit und Aufwand und können sich auf das Wesentliche konzentrieren

Antragstellung – So geht’s:

Wir helfen Ihnen beim gesamten Antragstellungsprozess und stellen sicher, dass alles reibungslos verläuft
1

Antrag ausfüllen:

Füllen Sie unser einfaches Antragformular aus.
2

Einreichung bei der Pflegekasse:

Wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse.
3

Prüfung und Entscheidung:

Ihre Pflegekasse prüft den Antrag und informiert Sie über die Genehmigung oder Ablehnung.
4

Gegebenenfalls Widerspruch:

Sollte der Antrag abgelehnt werden, können wir Ihnen helfen, Widerspruch einzulegen.
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