Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Er hilft, zusätzliche Betreuungs- oder Entlastungsangebote zu finanzieren, ohne dass andere Leistungen der Pflegeversicherung gekürzt werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, wofür der Betrag genutzt werden darf und wie Sie ihn optimal ausschöpfen.
Der Entlastungsbetrag ist im § 45b SGB XI gesetzlich festgelegt. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu – unabhängig davon, ob sie zu Hause, in einer Einrichtung oder in teilstationärer Pflege betreut werden. Die Höhe ist beträgt 125 Euro pro Monat.
Wichtig: Dieser Betrag ist zweckgebunden. Er darf ausschließlich für anerkannte Angebote genutzt werden, die den Pflegebedürftigen entlasten oder im Alltag unterstützen. Nicht genutzte Gelder können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt der Anspruch.
Grundsätzlich alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5. Dazu zählen:
Es spielt keine Rolle, ob die Pflege privat organisiert oder professionell durchgeführt wird. Der Anspruch bleibt in allen Fällen bestehen.

Der Betrag ist vielseitig einsetzbar – solange es sich um anerkannte Leistungen handelt. Typische Beispiele sind:
Nicht erlaubt ist die direkte Barauszahlung oder Bezahlung von nicht anerkannten Privatpersonen. Die Anbieter müssen von der Pflegekasse anerkannt sein. Eine Liste erhalten Sie oft direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Für den Entlastungsbetrag ist kein gesonderter Antrag nötig. Stattdessen läuft die Abrechnung in vier einfachen Schritten:
Tipp: Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – so entfällt für Sie der Papierkram.

Kann ich mir den Betrag bar auszahlen lassen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nur gegen Vorlage einer anerkannten Rechnung erstattet.
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?
Ungenutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres aufbrauchen – danach verfällt der Anspruch.
Gilt der Entlastungsbetrag auch im Heim?
Ja. Auch in stationären Einrichtungen kann er für zusätzliche Betreuungs- und Aktivitätsangebote genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat ist eine einfache und wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Wer ihn gezielt einsetzt, entlastet nicht nur Angehörige, sondern verbessert auch die Lebensqualität der Pflegebedürftigen deutlich.

