Privatkunden
|
Geschäftskunden
Mo - Fr, 08:00 - 17:00 Uhr
easierLife Logo

Kann man einen Hausnotruf von der Steuer absetzen?

In Deutschland gibt es mehr als 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Und fast die Hälfte davon wird alleine durch Angehörige, Familienmitgliedern oder Freunde gepflegt.

Demnach wissen viele von uns, dass die Pflege unserer Liebsten nicht nur sehr zeitintensiv, sondern darüber hinaus auch eine finanzielle Last ist. Denn die Pflege ist nicht billig. Neben Pflegemittel für den täglichen Bedarf - wie Desinfektionsmittel, Körperpflegeprodukte und Cremes - kosten auch technische Unterstützer, wie ein Hausnotruf-System, Geld.

Seniorin zählt Geldmünzen

Hausnotruf steuerlich absetzbar?

Dass ein Hausnotruf von der Steuer absetzbar ist, ist an sich nichts Neues. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man in einer betreuten Wohnanlage wohnt, um dies steuerlich geltend machen zu können. Anders sieht es bei Hausnotruf-Nutzerinnen und -Nutzern aus, die in ihrer eigenen Wohnung wohnen. Hier war es bislang nicht möglich einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung anzurechnen.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, die normalerweise durch ein Mitglied des privaten Haushalts erledigt wird und für die stattdessen ein Dienstleister oder Betreuungsunternehmen in Anspruch genommen wird. Das kann haushaltliche Tätigkeiten umfassen, wie etwa die Gartenarbeit oder die Reinigung der Wohnung, aber auch Pflege- oder Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst werden als haushaltnahe Dienstleistung angesehen.

Das sächsische Finanzgericht hat jetzt entschieden, dass ein Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung betrachtet werden kann. Denn normalerweise stellen die im Haushalt lebenden Angehörigen (also ein Mitglied des privaten Haushalts) sicher, dass ältere und kranke Familienmitglieder im Notfall Hilfe erhalten. Diese Bereitschaft wird aber an dieser Stelle durch das Hausnotrufgerät übernommen.

Heißt im Klartext: Ein Hausnotruf ist von der Steuer absetzbar! Dieses Urteil ist eine Erleichterung für viele der 400.000 Hausnotruf-Nutzern in Deutschland. Es lohnt sich auf jeden Fall zu prüfen, ob man selbst von dieser Steuererleichterung Anspruch nehmen kann. Wer mehr über diese Thematik erfahren möchte, wendet sich im besten Fall an seinen Steuerberater oder einen örtlichen Steuerverein.

Unser Hausnotruf easierLife HOME ist übrigens auch steuerlich absetzbar. Erfahren Sie hier mehr über unser individuelles System.

Urteil: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.10.2020, Az. 2 K 323/20; Az. der NZB: VI B 94/20

Jetzt zum Newsletter anmelden

B2C - Newsletter Anmeldung Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Melden Sie sich für den easierLife Newsletter an und erfahren Sie topaktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Pflege und Hausnotruf.


Letzte Artikel

15.04.24 

Wichtige Fragen und Antworten zum Hausnotruf-System

Entdecken Sie alles Wichtige über Hausnotruf-Systeme: Von Kostenübernahme bis zur Notrufabwicklung. Informative Einblicke für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit. 
Mehr erfahren
08.04.24 

Antrag Verhinderungspflege - So erhalten Sie Unterstützung für Ihre Pflegebedürftigen

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Verhinderungspflege beantragen: Voraussetzungen, Kosten, Antragsstellung und Tipps für eine reibungslose Abwicklung. 
Mehr erfahren
05.04.24 

Rentenausweis & Co.: Die Top-Ermäßigungen und Vorteile für Seniorinnen und Senioren im Ruhestand

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über finanzielle Vorteile für Senioren: von Steuervorteilen bis hin zu Versicherungstarifen und GEZ-Befreiungen. 
Mehr erfahren
1 2 3 43
calendar-full