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In 5 Schritten zum Pflegegrad

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade spielen eine große Rolle bei der finanziellen Unterstützung der Pflegetätigkeiten sowie der Kostenerstattung bei zugelassenen ambulanten Diensten. Doch was sind Pflegegrade und wie werden diese überhaupt bestimmt? Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit durch den Gesetzgeber in fünf Pflegegrade unterteilt: Pflegegrad 1 bis 5. Mit Hilfe dieser Pflegegrade soll die Pflegebedürftigkeit eines Menschen eingeschätzt werden, um angemessene Unterstützung im Alltag für diesen zu ermöglichen, denn je höher der attestierte Pflegegrad, desto mehr externe Hilfe kann angefordert werden. Die Pflegegrade geben Rückschlüsse auf den Grad der benötigten Unterstützung des Pflegebedürftigen. Pflegegrad 1 stellt dabei die niedrigste Stufe dar, wobei der Pflegebedürftige eine geringe Beeinträchtigung in der eigenen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorweist. Der Pflegegrad 5 hingegen stellt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung dar. Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit basiert auf einem Punktesystem, das anhand eines detaillierten Fragenkatalogs erarbeitet wird. Je nach Pflegegrad kann man für eine Dienstleistung oder einem Hilfsmittel mit Pflegekassenzulassung ein Zuschuss erhalten.

Der Begriff Pflegebedürftigkeit wurde unter § 14 SGB XI wie folgt definiert: 

Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Anleitung: In fünf Schritten zum Pflegegrad

Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. In Deutschland unterstützt der MDK die Pflegekassen mit seinen pflegerischen und medizinischen Kenntnissen bei der Entscheidung, welche Leistungen ein Patient oder eine Patientin beantragen kann. In der unten stehenden Anleitung haben wir kurz zusammengefasst, wie man in In fünf Schritten zum Pflegegrad erhält.

Schritt 1: Formloser Antrag

Zunächst beantragt man bei der Pflegekasse einen Pflegegrad anhand eines kurzen formlosen Antrags. Dies kann entweder per Post, per Telefon oder bei manchen Pflegekassen gar durch eine kurze E-Mail geschehen. Die Pflegekasse ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angliedert. Zuständige Stellen können daher dort erfragt werden. Die Pflegekasse sendet dem Antragsteller daraufhin das entsprechende Formular (Antrag auf Pflegeleistung) per Post oder per E-Mail zu. Das Formular wird im Anschluss vom Antragssteller bzw. einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse gesendet werden. Ausführliche Angaben hinsichtlich des Pflegebedarfs sind an dieser Stelle noch nicht notwendig. Nun heißt es warten: Sobald der Antrag durch die Pflegekasse geprüft wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst zur Durchführung der Begutachtung. Der Gutachter meldet sich in der Regel mit Terminvorschlägen beim Antragssteller.

Schritt 2: Vorbereitung auf den Hausbesuch

Eine gute Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ist essenziell! Eine besondere Hilfestellung an dieser Stelle sind sogenannte Pflegestützpunkte, die vor der MDK Begutachtung kontaktiert werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort erklären detailliert, auf was man bei der Begutachtung achten muss und geben Tipps für einen reibungslosen Ablauf. Am besten besucht man den Pflegestützpunkt mit der pflegebedürftigen Person, um sich gemeinsam vorzubereiten. Eine Übersicht über die bundesweiten Pflegestützpunkte gibt es beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), außerdem gibt es hier eine Checkliste für den MDK-Besuch.

Schritt 3: Die Pflegebegutachtung

Das Ziel der Begutachtung ist anhand von standardisierten Kriterien festzustellen, wie selbstständig der Lebensalltag bewältigt werden kann und wobei man Hilfe benötigt. Im Rahmen des Hausbesuchs schildert man den Gutachtern mit welchen Einschränkungen man gegenwärtig zurechtkommen muss und welche Hilfsmittel dabei bereits eingesetzt werden. Bei den Gutachtern handelt es sich in der Regel um ausgebildete medizinische oder pflegerische Fachkräfte. Hierbei ist es besonders wichtig, wirklich jede einzelne Aufwendung die im Alltag vonnöten ist zu erwähnen, so klein und unaufwändig sie auch erscheinen mag. Das Gutachten orientiert sich an einem umfassenden Fragenkatalog, wobei in einzelnen Lebensbereichen Punkte vergeben werden. Je höher die erreichte Punktzahl umso höher ist der Pflegegrad. Der Medizinische Dienst gibt auf seiner Webseite noch weitere Einblicke in die Pflegebegutachtung.

Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse

Im Anschluss an die Pflegebegutachtung spricht der Gutachter sich für einen Pflegegrad aus. Die Pflegekasse evaluiert basierend auf dem Gutachten, ob der vom Gutachter ermittelte Pflegegrad bewilligt wird oder nicht. Ungefähr fünf Wochen nach dem Hausbesuch wird dem Antragsteller der Pflegegrad mitgeteilt.

Schritt 5: Bewilligung oder Ablehnung

Nachdem die Pflegekasse das Gutachten des medizinischen Dienstes individuell evaluiert hat, erhält der Antragsteller nach ca. fünf Wochen die Entscheidung über den Antrag. Pflegegrad zugeteilt und die entsprechenden Leistungen können in Anspruch genommen werden. Für den Fall, dass nach der Begutachtung ein falscher Pflegegrad oder gar kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse eingelegt werden. Falls der Pflegegrad nach einer gewissen Zeit nicht mehr den Anforderungen des Pflegenden entspricht oder ein neues Krankheitsbild festgestellt wird, kann eine Höherstufung erfolgen.

Was tun mit dem bescheinigten Pflegegrad?

Nachdem man den MDK Bericht zur Begutachtung erhalten hat, kann nun entschieden werden, wie der bescheinigte Pflegegrad eingesetzt wird. In vielen Fällen werden bereits durch den MDK-Gutachter Hilfsmittel vorgeschlagen. Diese können auch ohne gesonderte Genehmigung in Anspruch genommen werden. Weitere Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Pflegegeld, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder Hilfsmittel werden jedoch gesondert betrachtet. Unter diese Kategorie fallen ebenfalls Hausnotrufgeräte, die durch einen gesonderten Antrag bei der Kasse angefragt werden müssen. 

Wir wissen, wie zeitaufwändig und bürokratisch dieser Prozess sein kann und übernehmen daher gerne die Beantragung unserer Notrufgeräte kostenfrei. Unsere Ansprechpartnerinnen und -partner helfen gerne weiter: [email protected] oder unser Kontaktformular.

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