Im Leben kann es leider unerwartet zu Situationen kommen, in denen man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen oder sie auszudrücken. Hier kann dann eine Patientenverfügung sinnvoll sein.
Mit diesem Thema sollte sich jeder früher oder später auseinandersetzen. Doch was genau regelt eine Patientenverfügung überhaupt und worauf muss geachtet werden?
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche Behandlungen und Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist ihr Einverständnis zu erteilen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls im Koma liegt.
Die Regelungen betreffen dabei vor allem die Reanimation, Beatmung oder den Erhalt der physischen Körperfunktion mithilfe von Maschinen.
Die Themen Krankheit und Tod sind in der Gesellschaft oft noch tabuisiert. Es mag unangenehm sein sich mit Dingen, wie einer Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Dennoch stellt sie eine enorme psychische Entlastung für Angehörige dar.
Grundsätzlich dürfen Ärztinnen und Ärzte nämlich nur Behandlungen durchführen, wenn die betroffene Person ihr Einverständnis erteilt hat. Wenn aber nun wirklich eine Situation eintritt, in der diese Entscheidung nicht mehr von der Person selbst getroffen werden kann, übernimmt eine andere bevollmächtigte Person, wie ein Angehöriger oder Betreuer, diese Entscheidung.
Dabei kann eine Patientenverfügung für diese hilfreich sein, denn so kann der Wunsch und Wille der betroffenen Person berücksichtigt werden und in ihrem Sinne entschieden werden.
Vorab wird nämlich schriftlich festgehalten, wie und wann eine Behandlung erfolgen soll und wann nicht mehr.
Eine Patientenverfügung muss den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Anschrift, das aktuelle Datum und die Unterschrift des Verfügenden beinhalten.
Außerdem ist es wichtig auf eine genaue Beschreibung für die Situation, in der sie gelten soll, zu achten. Zusätzlich sollten die medizinischen Maßnahmen, die in dieser Situation gewünscht oder abgelehnt werden sollen, aufgeführt werden.
Um den Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten wichtige Anhaltspunkte zu geben, kann es helfen, die individuellen Werte, Einstellungen zum Leben oder religiöse Anschauungen beizufügen. Was ist der Person wichtig und was bedeutet Lebensqualität für sie? Diese Ansichten können zum Beispiel dann von Bedeutung sein, wenn es um die Spende von Organen oder operative Maßnahmen geht.
Um falsche oder ungenaue Formulierungen zu vermeiden, bietet es sich an bei dem Aufsetzen der Patientenverfügung fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zwar verliert die Patientenverfügung nicht an Gültigkeit, wenn etwas unklar formuliert ist oder einen speziellen Fall nicht regelt, jedoch gilt: Je genauer, desto hilfreicher ist sie auch im Ernstfall. Unterstützen kann Sie entweder Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse. Diese können die Folgen der Entscheidung eventuell besser einschätzen und erklären.
Für die Gültigkeit einer Patientenverfügung muss kein Notar oder Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:
Allerdings unterliegt die Patientenverfügung immer einem gewissen Auslegungsspielraum. So kann es dazu kommen, dass der eigene Wille falsch ausgelegt wird, wenn er nicht präzise genug formuliert ist. Deshalb kann es durchaus ratsam sich zusätzlich Hilfe bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu suchen.
Die Patientenverfügung kommt erst dann zum Einsatz, wenn die betroffene Person nicht selbst in der Lage ist über ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Zunächst wird geklärt, ob die Patientenverfügung formell richtig ist, also ob die vorab aufgeführten Punkte der Gültigkeit zutreffen. Die Ärztinnen und Ärzte müssen sich an das halten, was in der Verfügung festgeschrieben ist.
Im Notfall sollte die Patientenverfügung schnell griffbereit sein. So bietet es sich zum Beispiel an eine Hinweiskarte im Portemonnaie zu verstauen, auf der der Aufbewahrungsort festgehalten ist. Dieser kann beispielsweise zu Hause, bei der Hausärztin oder dem Hausarzt oder bei nahen Angehörigen sein. Eine weitere Option bietet das zentrale Vorsorgeregister. Dieses Angebot ist jedoch mit Gebühren verbunden. Je nach Umfang kostet die dauerhafte Registrierung ab 13 Euro. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lässt sich eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht eintragen.
Spätestens im Seniorenalter sollte sich jeder Mensch mit diesem Thema auseinandersetzen und eine Patientenverfügung besitzen. Grundsätzlich ist diese Thematik aber nicht nur für ältere Menschen von Bedeutung, denn zu Unfällen oder unvorhersehbaren Erkrankungen kann es leider in jedem Alter kommen.