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Pflegegrad beantragen: Der komplette Ablauf

Ein Pflegegrad kann den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen spürbar entlasten – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Damit Sie schnell und unkompliziert die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad zeigt an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist – unabhängig davon, ob die Ursache körperlich, geistig oder psychisch ist.

Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen ersetzt haben. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

PflegegradBeschreibungTypische Beispiele
1Geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitHilfe bei einzelnen Aufgaben wie Anziehen oder Einkaufen
2Erhebliche BeeinträchtigungRegelmäßige Unterstützung bei Körperpflege oder Mobilität
3Schwere BeeinträchtigungTägliche Hilfe in mehreren Bereichen
4Schwerste BeeinträchtigungUmfassende Unterstützung fast rund um die Uhr
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen AnforderungenIntensivpflege, z. B. bei schweren neurologischen Erkrankungen

Wer gilt als pflegebedürftig?

Laut Elftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gilt als pflegebedürftig, wer:

  • gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten hat
  • auf Unterstützung durch andere angewiesen ist
  • und bei dem diese Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird

Wichtig: Für Leistungen aus der Pflegeversicherung muss die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die soziale oder private Pflegepflichtversicherung eingezahlt haben.

Seniorin im Bett und Pflegerin

Wann sollte man den Antrag stellen?

Ein Pflegegrad sollte nicht erst beantragt werden, wenn gar nichts mehr allein geht. Schon wenn im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt wird, kann ein Antrag sinnvoll sein – zum Beispiel:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • bei zunehmender Vergesslichkeit oder Orientierungsschwierigkeiten
  • wenn Körperpflege, Treppensteigen oder Einkaufen nur noch mit Unterstützung möglich sind

Frühes Handeln lohnt sich: Je eher der Antrag gestellt wird, desto schneller können Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zu Hilfsmitteln genutzt werden.

Seniorin auf dem Sofa am Laptop mit Dokumenten lacht

So läuft der Antrag ab

1. Kontakt mit der Pflegekasse

  • Die Pflegekasse ist der Krankenversicherung angeschlossen.
  • Antrag formlos telefonisch, per E-Mail oder Post stellen.

2. Antragsformular ausfüllen

  • Pflegekasse sendet ein Formular zu, das von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt wird.

3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

  • Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MD.
  • Eine Gutachterin oder ein Gutachter vereinbart telefonisch einen Termin für den Hausbesuch.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance, dass der tatsächliche Pflegebedarf korrekt erfasst wird.

Hilfreich sind folgende Unterlagen:

  • aktuelle Arztberichte und Facharztbefunde
  • Entlassungsberichte von Kliniken
  • aktueller Medikamentenplan
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Liste genutzter Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät, Rollator)
  • Pflegedokumentation oder eigene Notizen über den Pflegealltag

Tipp: Pflegestützpunkte beraten kostenlos und helfen bei der Vorbereitung.

Seniorinnen im Gespräch

Die Begutachtung – so wird der Pflegegrad ermittelt

Der Medizinische Dienst prüft anhand eines Punktesystems die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen („Module“):

  • Mobilität – z. B. Positionswechsel im Bett, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. zeitliche Orientierung, Verstehen von Zusammenhängen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. Ängste, nächtliche Unruhe
  • Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Essen, Toilettengang
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – z. B. Tagesstruktur, Interaktion mit anderen

Je nach Schwere werden Punkte vergeben. Die Summe bestimmt den Pflegegrad.

Nach der Begutachtung: Bescheid & Widerspruch

  • Bearbeitungszeit: In der Regel etwa fünf Wochen nach der Begutachtung.
  • Widerspruch: Falls der bewilligte Pflegegrad zu niedrig erscheint, kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
  • Höherstufung: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit eine erneute Prüfung beantragt werden.

Leistungen mit Pflegegrad

Mit einem bewilligten Pflegegrad können je nach Einstufung u. a. folgende Leistungen genutzt werden:

  • Pflegegeld für selbst organisierte Pflege
  • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
  • Zuschüsse zu Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Hausnotruf)
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad)
Seniorin lächelt ihre Tochter an

Fazit: Antrag lohnt sich

Auch wenn der Antrag zunächst aufwendig wirkt – er zahlt sich aus. Ein bewilligter Pflegegrad bringt nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Zugang zu zahlreichen Hilfs- und Entlastungsangeboten. Lassen Sie sich im Zweifel beraten – Pflegestützpunkte und Pflegekassen sind hier die richtigen Ansprechpartner.

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