Ein Pflegegrad kann den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen spürbar entlasten – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Damit Sie schnell und unkompliziert die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten.
Ein Pflegegrad zeigt an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist – unabhängig davon, ob die Ursache körperlich, geistig oder psychisch ist.
Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen ersetzt haben. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad | Beschreibung | Typische Beispiele |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Hilfe bei einzelnen Aufgaben wie Anziehen oder Einkaufen |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung | Regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege oder Mobilität |
3 | Schwere Beeinträchtigung | Tägliche Hilfe in mehreren Bereichen |
4 | Schwerste Beeinträchtigung | Umfassende Unterstützung fast rund um die Uhr |
5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | Intensivpflege, z. B. bei schweren neurologischen Erkrankungen |
Laut Elftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gilt als pflegebedürftig, wer:
Wichtig: Für Leistungen aus der Pflegeversicherung muss die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die soziale oder private Pflegepflichtversicherung eingezahlt haben.
Ein Pflegegrad sollte nicht erst beantragt werden, wenn gar nichts mehr allein geht. Schon wenn im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt wird, kann ein Antrag sinnvoll sein – zum Beispiel:
Frühes Handeln lohnt sich: Je eher der Antrag gestellt wird, desto schneller können Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zu Hilfsmitteln genutzt werden.
1. Kontakt mit der Pflegekasse
2. Antragsformular ausfüllen
3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance, dass der tatsächliche Pflegebedarf korrekt erfasst wird.
Hilfreich sind folgende Unterlagen:
Tipp: Pflegestützpunkte beraten kostenlos und helfen bei der Vorbereitung.
Der Medizinische Dienst prüft anhand eines Punktesystems die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen („Module“):
Je nach Schwere werden Punkte vergeben. Die Summe bestimmt den Pflegegrad.
Mit einem bewilligten Pflegegrad können je nach Einstufung u. a. folgende Leistungen genutzt werden:
Auch wenn der Antrag zunächst aufwendig wirkt – er zahlt sich aus. Ein bewilligter Pflegegrad bringt nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Zugang zu zahlreichen Hilfs- und Entlastungsangeboten. Lassen Sie sich im Zweifel beraten – Pflegestützpunkte und Pflegekassen sind hier die richtigen Ansprechpartner.