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17.11.22

Das neue Telekommunikationsgesetz §120 TKG und die Auswirkungen für M2M SIM-Karten

Vorneweg: Mit easierLife SIM-Karten gibt es für die Notruf- und Servicezentralen keine Probleme durch die Neuerungen im deutschen Telekommunikationsgesetz ab dem 1. Dezember 2022.

Hintergrund

Im Rahmen der Reform des Telekommunikationsgesetzes wurden neue technische Prüfvorgaben für Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten etabliert. Damit sollen Verbraucher vor Missbrauchsszenarien geschützt werden, bei denen Verbindungen insbesondere auch aus dem Ausland nach Deutschland aufgebaut werden und mittels manipulierter Rufnummernanzeige beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers signalisiert wird.

Umsetzung

Das bedeutet, dass ab 01.12.2022 bei Verbindungen mit deutschen Rufnummern aus dem Ausland, die nicht sicher als Verbindungen von Roaming-Kunden identifiziert werden können, sicherzustellen ist, dass der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz gekennzeichnet wird und die Rufnummernanzeige unterdrückt wird (Anonymisierung der Rufnummer).

Welche SIM-Karten sind betroffen?

Bei M2M-SIM-Karten mit deutschen Rufnummern, die aus dem Ausland auf deutsche Rufnummern anrufen wird die Rufnummer nicht angezeigt. Dies hat zur Folge dass die Kundenzuordnung in der Notrufzentrale über die Rufnummer nicht möglich ist.

Gibt es konkrete Folgen bei der Nutzung von easierLife SIM-Karten?

Nein, wir verwenden in allen unseren Systemen (easierLife HOME & GO, HOME Basic, HOME Mini und HOME Smart)  österreichische SIM-Karten (Vorwahl 0043) von der deutschen Telekom. Aufgrund der österreichischen Rufnummer wird die Rufnummernanzeige nicht unterdrückt, so dass die Notrufzentrale die Alarme ganz normal bearbeiten und zuordnen kann. 

Die easierLife M2M SIM-Karten können Sie also problemlos weiter nutzen!

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