Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenlos und unverbindlich weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 0721 180 308 11 oder über das Kontaktformular. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Kostenübernahme für Sie möglich ist.
Auch privat Versicherte können eine Erstattung erhalten. Die Bedingungen können sich je nach privater Pflegeversicherung unterscheiden. Wir prüfen gerne mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und welche Unterlagen benötigt werden.
Ohne anerkannten Pflegegrad ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse in der Regel nicht möglich. Sie können aber einen Pflegegrad beantragen. Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie dabei vorgehen und welche Informationen Sie benötigen.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass das Thema erledigt ist. Häufig lohnt es sich, die Begründung der Pflegekasse genau anzuschauen. Wir unterstützen Sie dabei und erklären Ihnen, welche nächsten Schritte möglich sind.
Das hängt vom gewählten System, der technischen Einordnung und der Entscheidung der Pflegekasse ab. Grundsätzlich gilt: Die Pflegekasse prüft, ob die Versorgung notwendig ist und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beraten Sie, welches easierLife System zu Ihrer Situation passt und ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Nein. Notrufsysteme ohne professionelle Notrufzentrale werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen. Bei der Family-Option werden ausschließlich Ihre ausgewählten Kontakte benachrichtigt. Für die Kostenübernahme ist in der Regel ein System mit professioneller Notrufzentrale erforderlich.
Ja, wenn Sie zusätzliche Leistungen oder private Zusatzprodukte wählen, können Mehrkosten entstehen. Das kann zum Beispiel bei erweiterten Services oder besonderen Zusatzleistungen der Fall sein. Wir informieren Sie vorab, damit Sie wissen, welche Leistungen übernommen werden und wo ein Eigenanteil entstehen kann.
Die gesetzliche Pflegekasse kann die Basisversorgung eines Hausnotrufsystems übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört ein Hausnotrufsystem mit Anschluss an eine rund um die Uhr besetzte Hausnotrufzentrale. Der GKV-Spitzenverband beschreibt Hausnotrufsysteme als Hausnotrufgerät mit Funksender und 24-Stunden-Hausnotrufzentrale.
Ja, das ist möglich. Die Lieferung und die Antragstellung können parallel laufen. So müssen Sie nicht warten, bis die Pflegekasse entschieden hat. Wir beraten Sie vorab transparent dazu, welche Kosten bis zur Entscheidung entstehen können.
Sie geben uns die wichtigsten Angaben, zum Beispiel Name, Pflegegrad und Pflegekasse. Danach reichen wir den Antrag vollständig bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft den Antrag und informiert Sie über die Entscheidung. Wenn Rückfragen entstehen, begleiten wir Sie weiter.