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Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Wer im eigenen Zuhause alt werden möchte, muss sich einigen Herausforderungen stellen. Glücklicherweise gibt es etliche Hilfsmittel, die Menschen im Alltag unterstützen und zum Beispiel körperliche Beeinträchtigungen und Beschwerden lindern können.  

Doch wie sind diese Hilfsmittel eigentlich definiert, was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, wer hat Anspruch darauf und wie kann man sie beantragen? Fragen über Fragen, die in Verbindung mit diesem Thema aufkommen. Wir bringen Licht ins Dunkel und geben einen Überblick. 

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln? 

Nicht allen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen ist klar, was Hilfsmittel von Pflegehilfsmitteln unterscheidet.  

Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die eine medizinische Therapie unterstützen sollen. Dank dieser Hilfsmittel kann der Erfolg einer Krankenbehandlung gesichert, eine drohende Behinderung vorgebeugt oder eine bereits bestehende Behinderung ausgeglichen werden. Die Gegenstände werden dabei von Patientinnen und Patienten im Alltag selbst genutzt.

Beispiele dafür sind etwa Prothesen, Rollstühle, Brillen oder auch Hörgeräte. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel durch die Krankenkasse übernommen, sofern ein eine Ärztin oder ein Arzt ein Hilfsmittel auf einem Rezept verordnet.

Pflegehilfsmittel hingegen sollen die Beschwerden von Pflegedürftigen lindern und ihnen und ihren Betreuenden die Pflege erleichtern. Hier liegt die Zuständigkeit jedoch bei der Pflegekasse und nicht der Krankenkasse. 

Pflegehilfsmittel werden dabei in zwei verschiedene Kategorien unterteilt: 

  • Technische Hilfsmittel 
  • Verbrauchsprodukte 

Technische Hilfsmittel sind langlebige Gegenstände, die Pflegebedürftigen häufig nur leihweise zur Verfügung gestellt werden. Diese Gegenstände erleichtern die Lebensführung im Alltag und unterstützen eine selbstständige Lebensweise. Dazu gehören zum Beispiel Lagerungshilfen, Pflegebetten oder auch Hausnotruf-Systeme. 

Verbrauchsprodukte sollen der häuslichen Pflege dienen. Sie werden in der Regel einmalig gebraucht und anschließend nicht wiederverwendet. Beispiele dafür sind Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Seniorin im Rollstuhl im Fahrstuhl

Wer hat Anspruch darauf? 

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die Krankenkasse. Allerdings muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Dann kauft die gesetzliche Krankenkasse das Hilfsmittel, übernimmt die Kosten dafür oder stellt es leihweise zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist, dass der Anspruch ebenfalls die notwendige Änderung, Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung umfasst, ebenso wie die Ausbildung für den Gebrauch des Hilfsmittels. Auch die anfallenden Stromkosten für das Betreiben von elektrischen Hilfsmitteln sind miteingeschlossen.   

Privat Krankenversicherte haben in ihrem Vertrag mit ihrer Krankenversicherung den Leistungsumfang für Hilfsmittel vereinbart und bekommen somit die Kosten für Hilfsmittel nur in dem versicherten Rahmen erstattet. 

Anspruch auf Pflegehilfsmittel hingegen haben Versicherte, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und demnach ein Pflegegrad vorliegt, wenn sie in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden.  

Hilfsmittel beantragen 

Hilfsmittel werden in der Regel von Ärztinnen und Ärzten verordnet. Das Rezept sollte so präzise wie möglich ausgefüllt sein. Besonders wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit aus diesem hervorgeht. Wenn nur ein bestimmtes Hilfsmittel in Frage kommt, sollte dies direkt benannt werden – am besten mit der konkreten Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis.

Hier kann man auch vorab einen guten Überblick bekommen, welche Hilfsmittel Versicherten zur Verfügung stehen. Zudem ist eine Begründung, warum nur dieses Hilfsmittel in Frage kommt, zu empfehlen. Anschließend wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf die Versorgung mit Hilfsmitteln gestellt.  

Unser Tipp:
Mittlerweile haben viele Krankenkassen Apps, die die Antragstellung erleichtern.
So können Sie Papier, Geld und Zeit sparen! 

Nun heißt es abwarten, bis die Krankenkasse über den Antrag entschieden hat. Sobald dies geschehen ist, werden Sie noch darüber informiert, wie und mit welchen Hilfsmittelanbieter die Versorgung stattfindet. 

Pflegehilfsmittel beantragen 

Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, ist das Prozedere ganz ähnlich. Hier muss jedoch ein Pflegegrad vorliegen. Wie dieser beantragt werden kann, erfahren Sie hier. 

Außerdem muss der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese hat innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang darüber zu entscheiden. In den Fällen, in denen ein medizinisches Gutachten notwendig ist, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.  

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis gibt eine Orientierung darüber, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden. 

Seniorin und Tochter gemeinsam am Laptop

Muss ein Eigenanteil gezahlt werden? 

Bei einigen Hilfsmitteln gibt es Festbeträge. So zum Beispiel für Sehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzmitteln, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stoma-Artikel und Einlagen. Bei diesen erfolgt die Kostenübernahme nur bis zu einem bestimmten Betrag. Der Eigenanteil richtet sich demnach nach dem Festbetrag, indem die Differenz zu diesem selbst bezahlt werden muss. 

Bei der Zuzahlung wird zwischen „nicht zum Verbrauch bestimmten“ und „zum Verbrauch bestimmten“ Hilfsmitteln unterschieden. So zahlen Versicherte bei nicht zum Verbrauch geeigneten Hilfsmitteln 10% des Abgabepreises dazu, jedoch mindestens 5€ und maximal 10€. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln zahlt der Versicherte 10% des Abgabepreises (je Packung) zu, jedoch maximal 10€ monatlich. 

Von der Zuzahlung sind jedoch einige Personengruppe befreit: 

  • Schwangere, wenn die Verordnung des Hilfsmittels in unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung steht 
  • Kinder und Jugendlich bis 18 Jahre 
  • Versicherte der Unfallversicherung (Jedoch gilt auch hier die Regel der Festbeträge! Wenn diese im Sinne der Krankenversicherung festgesetzt sind, trägt die Unfallversicherung die Kosten auch nur bis zu dieser Höhe.) 

Auch bei Pflegehilfsmitteln wird hinsichtlich des Eigenanteils unterschieden, um welche Art von Pflegehilfsmittel es sich handelt. Bei technischen Hilfsmitteln beträgt der Eigenanteil 10%, jedoch maximal 25€. Für Verbrauchsprodukte werden bis zu 25€ pro Monat von der Pflegekasse erstattet.  

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