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Wenn das eigene Zuhause den Ansprüchen nicht mehr gerecht wird, gibt es verschiedene Einrichtungen, wie Seniorenheime oder Pflegeheime, die die Versorgung von Pflegebedürftigen langfristig übernehmen. Doch nicht selten herrscht nur ein vorübergehender Bedarf an Pflege für die Angehörigen. So zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, oder wenn es den Liebsten plötzlich schlechter geht und ein Umbau der Wohnung notwendig ist.

Übernimmt man die Pflege der Angehörigen selbst, kann es zu Herausforderungen oder Ausfällen kommen, wenn man etwa selbst krank wird und so die Liebsten nicht mehr versorgen kann. Doch was passiert dann?

In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person über einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung untergebracht.

Der Begriff "Kurzzeitpflege" wirft zunächst einmal mehr Fragen auf und viele wissen nicht, was dahinter steckt. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Pflegekassen jährlich bis zu 1.612 Euro Kurzzeitpflegegeld bezuschussen? Im folgenden haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Kurzzeitpflege beleuchtet.

Ärztin sitzt am Bett einer Seniorin

Kurzzeitpflege: Was ist das überhaupt?

Für pflegebedürftige Personen gibt es die Möglichkeit, über einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden, wenn die häusliche Pflege währenddessen nicht abgedeckt werden kann. Unter der Kurzzeitpflege versteht man also die Unterbringung einer zu pflegenden Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Unterbringung ist dabei von vorneherein begrenzt auf eine Dauer von bis zu 8 Wochen, beziehungsweise 56 Tage. Mit vollstationären Einrichtungen sind Einrichtungen gemeint, die von der Pflegekasse zugelassen sind, in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Pflegeheime.

Was der Unterschied zwischen Seniorenheimen, Pflegeheimen und Altenheimen ist, erfahren Sie hier.

Sollte es nicht absehbar sein, dass nach den 8 Wochen die Pflege daheim nicht mehr durchführbar ist, kann die langfristige vollstationäre Pflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

In welchen Fällen wird Kurzzeitpflege beantragt?

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, um eine Kurzzeitpflege zu beantragen. Folgende Beispiele sind gerechtfertigte Gründe dafür:

Krankheitsfall: Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Nach einem Unfall oder Aufenthalt im Krankenhaus wird zusätzliche Pflege benötigt, die nicht mehr daheim oder von den Angehörigen durchgeführt werden kann. Für die Zeit der Genesung kann die Kurzzeitpflege beantragt werden.

Verschlechterung des Zustands

Eine plötzliche Verschlechterung des Zustandes der pflegebedürftigen Person bedarf ein Umbau des Zuhauses, um weiterhin im Alter selbstbestimmt zu leben. Während den Umbauten wird die Unterbringung in einer vollstationäre Einrichtung bezuschusst.

Urlaub

Die Angehörigen die sonst unterstützen, fahren im Urlaub, können aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt für eine kurze Zeit die Pflege nicht weiterführen.

Die Kurzzeitpflege kann auch dazu genutzt werden, um Angehörige von der oft herausfordernden Pflege für einen gewissen Zeitraum zu entlasten. Die Kurzzeitpflege muss nicht zwangsläufig in der Nähe des Domizils stattfinden.

Ist zum Beispiel ein Urlaub in Deutschland geplant, kann eine geeignete Einrichtung am Urlaubsort die Kurzzeitpflege übernehmen. So kann man den Urlaub mit seinen Liebsten entspannt gemeinsam verbringen.

Wer hat einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege?

Anspruch auf die Kurzzeitpflege habe alle Personen, die mindestens den Pflegegrad 2 besitzen, dies beinhaltet die 8 Wochen Kurzzeitpflege und die maximalen 1.612 Euro im Jahr.

Personen mit dem Pflegegrad 1 können für die Leistungen der Kurzzeitpflege einen Entlastungbeitrag in Höhe von 125 pro Monat beantragen. Dieser Betrag muss nicht jeden Monat genutzt werden, sondern kann angespart werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst.

Erfahren Sie hier mehr über den Pflegegrad und wie man diesen beantragen kann.

Sollte der Fall eintreten, dass eine Person keinen Pflegegrad hat und der Zustand sich plötzlich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls verschlechtert, hat die pflegebedürftige Person den vollen Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Die Beantragung muss allerdings bei der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse erfolgen. In diesem Fall kann die Kurzzeitpflege nicht für die Entlastung von Angehörigen beantragt werden, sondern ist ausschließlich für die Überbrückung von Pflegeengpässen gedacht.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung muss immer vor Pflegebeginn erfolgen, da die Einrichtung von der Pflegekasse vorab bewilligt werden muss. Je nach Pflegekasse ist nur ein formloser Antrag möglich - am besten informiert man sich bei der jeweiligen Pflegekasse in welcher Form der Antrag gestellt werden muss. Sollte die pflegebedürftige Person den Antrag nicht selbst stellen können, kann eine eingetragene Vertreterin oder ein eingetragener Vertreter die Beantragung übernehmen.

Seniorin bearbeitet Dokumente

Kurzzeitpflege: Werden Kosten übernommen?

Für die Kurzzeitpflege werden nur die Pflegeleistungen übernommen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung selbst getragen werden müssen. In manchen Bundesländern kann das Pflegeheim zusätzlich Investitionskosten in Rechnung stellen, zum Beispiel für die Instandhaltung des Gebäudes.

Ist die pflegebedürftige Person oder ihre Familie nicht in der Lage den Eigenanteil der Kosten zu zahlen, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Wird dieser bewilligt, übernimmt das Sozialamt den Eigenanteil der Kosten.

Der Maximalbetrag von 1.612 Euro ist unabhängig vom Pflegegrad, allerdings werden in den Einrichtungen die Pflegekosten für eine Person zum Beispiel mit den Pflegegrad 4 oder 5 höher berechnet, als für eine Person mit dem Pflegegrad 2. Das hat als Konsequenz, dass Personen mit höherem Pflegerad den Zuschuss vor Ablauf der 8 Wochen ausgeschöpft haben können. Pflegekosten, die über die maximale Leistung der Kurzzeitpflege gehen, müssen selbst getragen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit die 1.612 Euro der Verhinderungspflege vollständig oder anteilig auf das Kurzzeitpflegegeld anzurechnen, zusammengerechnet sind das bis zu 3.224 Euro.

Ist die Kurzzeitpflege auch in Zeiten von Corona möglich?

Der Anspruch auf die Kurzzeitpflege besteht weiterhin, doch viele pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sind sich unsicher, ob eine Unterbringung in einer externen Einrichtung in Zeiten der Corona-Pandemie sicher ist. In diesem Fall ist es ratsam, sich bei den jeweiligen Einrichtungen über das bestehende Schutzkonzept zu informieren.

Handelt es sich nicht um einen Notfall, kann es sein, dass die pflegebedürftige Person sich vorab daheim in Quarantäne begeben und einen negativen Corona-Test bei der Aufnahme vorweisen muss. Zum Schutz der Bewohner wird das Sicherheitskonzept für Besucher immer strenger, in vielen Einrichtungen ist der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske und mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich.

Zusammenfassung

Und zum Schluss nochmal alle wichtigen Fakten auf einen Blick:

  • Die Kurzzeitpflege (8 Wochen bis 1.612 Euro) übernimmt die Kosten der Pflegeleistungen in einer zugelassenen Einrichtung, wenn die Pflege zeitlich begrenzt nicht Zuhause stattfinden kann.
  • Anspruch besteht ab einen Pflegegrad von 2 bis 5 und bei Unfällen oder Krankheiten auch ohne Pflegegrad
  • Die Beantragung muss immer vor dem Beginn der Kurzzeitpflege stattfinden.
  • Es werden ausschließlich die Kosten für die Pflege getragen, Verpflegungs- und Investitionskosten sind selbst zu tragen.
  • Das Verhinderungspflegegeld kann auf das Kurzzeitpflegegeld aufgerechnet werden (zusätzlich bis zu 1.612 Euro).
  • Mit geeigneten Sicherheitskonzepten senken die Einrichtungen das Risiko einer Corona-Infektion in ihren Einrichtungen

Mit dem Alter verändern sich unsere Bedürfnisse. Das Leben entschleunigt sich und man hat mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Doch was passiert, wenn unser Zuhause unseren Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird? 

Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Wohnfläche ist zu groß, um sich alleine um die anfallenden Hausarbeiten zu kümmern, die vielen Treppen bereiten einem zunehmend Probleme und die Badewanne im Bad wird zur unüberwindbaren Hürde. Ein Großteil dieser Hürden können durch einfache Umbauten oder unterstützende Geräte beseitigt werden, wie etwa einem barrierefreien Badezimmer oder durch die Installation eines Treppenlifts. 

Doch nicht immer kann das Zuhause gemäß der wachsenden, teils pflegerischen Bedürfnisse die mit dem Alter einhergehen, umgestaltet werden. In solchen Fällen mag ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung, betreute Einrichtung, in ein Alten- oder Pflegeheim die geeignete Lösung sein. In Deutschland gibt es eine große Bandbreite an Wohnformen, die Senioren einen komfortablen Lebensabend ermöglichen und dabei auf die pflegerischen Bedürfnisse eingehen. 

Wie genau sich diese Einrichtungen unterscheiden und welche Lösung am besten geeignet ist, um den längst möglichen Verbleib in der vertrauten Umgebung zu unterstützen, erfahren Sie im Folgenden. 

Betreute Wohnanlagen

Betreute Wohnanlagen sind Wohnkomplexe, die mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen ausgestattet sind. Die Wohnungen sind so konzipiert, dass sich Mieter eigenständig und ohne fremde Hilfe innerhalb der Wohnung bewegen können. Auf Türschwellen und weitere Barrieren wie etwa Treppen oder Bäder mit Duscheinstiegen werden hier verzichtet, um das Sturzrisiko so gering wie möglich zu halten.

Je nach Wohnanlage werden zusätzlich altersgemäße Betreuungs- und Pflegedienstleistungen angeboten. Diese sind entweder direkt in der Anlage angesiedelt oder agieren ambulant. Mieter können entsprechend ihrer Eigenständigkeit mehr oder weniger intensive Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags durch einen Pflegedienst erhalten. Auch für den Fall einer gesundheitlichen Verschlechterung mit zunehmenden Alter kann flexibel auf diese Veränderungen reagiert werden und die Pflegeleistungen erhöht oder weggelassen werden. Jede Wohnung ist außerdem standardmäßig mit einem Hausnotrufgerät ausgestattet, so dass bei einem Notfall sofort Hilfe geholt werden kann.

Da man in diesen Einrichtungen eine eigene Wohnung bewohnt, wird die Unabhängigkeit und Intimität der Bewohner bewahrt, was in einem Alten- oder Pflegeheim nicht gegeben ist. Zusätzlich ist bei medizinischen Notfällen die Sicherheit der raschen Erstversorgung gewährleistet, die man in einer herkömmlichen Wohnung nicht hat. 

Die angemieteten Wohnungen können darüber hinaus ganz nach dem eigenen Geschmack eingerichtet werden. In manch einer Wohnanlage besteht die Möglichkeit eine Wohnung, bzw. Pflegeimmobilie zu erwerben und diese eigenständig zu vermieten, sofern man die Wohnung nicht selbst bewohnt. 

Besonders geeignet ist die betreute Wohnanlage für Paare, bei denen nur eine Person pflegebedürftig ist und die andere Person die Pflege nicht mehr eigenständig übernehmen kann. 

Selbstverständlich können diese Wohnungen auch ohne Inanspruchnahme von pflegerischen Leistungen bezogen werden. 

Weitere Serviceleistungen können in diesen Einrichtungen ebenfalls in Anspruch genommen werden: Dazu zählen beispielsweise die Versorgung mit Lebensmitteln oder ein Reinigungsservice. Sportliche und kulturelle Aktivitäten werden ebenfalls oftmals angeboten. 

Für Personen, die sich nicht ausschließlich mit Menschen desselben Alters umgeben möchten, kann ein Mehrgenerationen-Haus die perfekte Lösung sein. Das Ziel eines Mehrgenerationenhauses ist es, den Austausch zwischen den Generationen zu fördern und sich gegenseitig im Alltag zu unterstützen. Dies kann sowohl bedeuten, dass Jüngere beispielsweise kleinere Erledigungen für die Älteren übernehmen und im Austausch die Älteren die Kinder oder Jugendliche betreuen, falls die Eltern einmal außer Haus sind. Das Zusammenwohnen wirkt außerdem der sozialen Isolation entgegen, die verstärkt im Alter stattfindet.

Seniorin sitzt auf dem Sofa und lächelt; im Hintergrund weitere Senioren

Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren sind besonders gut geeignet für Personen, die das kollektive Leben schätzen und ihren Wohnalltag gerne mit mindestens einer weiteren Person teilen. Oftmals umfasst das Wohnangebot von betreuten Wohnanlagen auch WGs für Seniorinnen und Senioren.

Natürlich besteht die Möglichkeit außerhalb solcher Wohneinrichtungen selbst Wohngemeinschaften zu gründen oder in eine schon existierende Gemeinschaft einzuziehen. 

Bevor man sich für eine Wohngemeinschaft entscheidet, sollte man die Rahmenbedingungen festlegen: Mit wie vielen Leuten ist man bereit eine Wohnung zu teilen? Möchte man nur mit Bekannten oder Freundinnen und Freunden zusammenziehen, oder dürfen es auch Fremde sein?  

Ein großer Vorteil von Wohngemeinschaften ist, dass die monatlichen Mietkosten gemeinsam getragen werden und infolge dessen viel Geld gespart werden kann. Vereinsamung oder sozialer Isolation wird ebenfalls grundlegend entgegengewirkt. In einer Wohngemeinschaft kann sich jeder so einbringen, wie es ihm gefällt, es werden Freundschaften geschlossen und trotzdem hat jede Partei einen Rückzugsort und eine geschützte Privatsphäre. Wird Pflegepersonal benötigt, reduzieren sich auch hierfür die Kosten, da beispielsweise die Anfahrtskosten geteilt werden können. Außerdem kann die verfügbare Pflegezeit effizienter genutzt werden. 

WGs sind nicht nur für jung gebliebene Seniorinnen und Senioren bestimmt, die ihren Alltag gut alleine bestreiten können. Auch sogenannte Demenz-WGs sind in Deutschland immer öfter anzutreffen.

In dieser Form der Wohngemeinschaft wohnen Demenzerkrankte in einer gemeinsamen Wohnung zusammen und werden täglich von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die gewohnte Umgebung gibt den Erkrankten Halt und unterstützt das selbstständige Leben. Gleichzeitig werden die Angehörigen entlastet und können sich nach eigenem Wunsch am Leben ihrer Liebsten beteiligen. 

Das Prinzip des Mehrgenerationenhauses existiert übrigens auch bei Wohngemeinschaften, wo sich Bewohner unterschiedlichen Alters sich ein Zuhause teilen. 

Auch wenn das Wohnen in einer Wohngemeinschaft des Öfteren Abstriche und Kompromissbereitschaft für den Bewohner erfordert, sollte diese Option als realistische Alternative in Betracht gezogen werden. WGs bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern fördern das soziale Miteinander und bieten eine gesunde Abwechslung im Alltag.

Altenheime und Pflegeheime

Diese Bezeichnungen sind wahrscheinlich jedem ein Begriff, aber werden oftmals fälschlicherweise als Synonym untereinander verwendet. Denn viele wissen nicht, dass es grundlegende Unterschiede zwischen diesen Einrichtungen gibt. 

Obwohl der Begriff Pflegeheim zunehmend als Synonym für das Altenheim (bzw. Altersheim oder Seniorenheim) benutzt wird, gibt es grundlegende Unterschiede in diesen beiden Einrichtungen hinsichtlich der Pflegeaufwendungen für dessen Bewohner.  

Ein Pflegeheim, wie der Name es schon verrät, bietet eine umfassende Pflegemöglichkeit für dessen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner an, wohingegen im Altenheim der soziale Aspekt in der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Demnach sind Pflegeheime denjenigen vorbehalten, die auf eine intensive Pflege angewiesen sind. Um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen ist ein Pflegegrad notwendig. Im Altenheim können dagegen auch nicht pflegebedürftige Personen einziehen.

Wie man einen Pflegegrad erhält, erfahren Sie hier.

Ein Altenheim ist eine Wohneinrichtung für Seniorinnen und Senioren, in dem, im Gegensatz zu betreuten Wohnanlagen, lediglich ein Zimmer und keine Wohnung vermietet wird. Durch die Tatsache, dass kein eigener Haushalt geführt wird, eignen sich Altenheime insbesondere für mobilitätseingeschränkte Seniorinnen und Senioren, die in ihrem eigenen Zuhause überfordert waren, aber größtenteils selbstständig leben können und die Umgebung mit anderen Seniorinnen und Senioren genießen. Hier stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern Gemeinschaftsräume zur Verfügung, in denen zusammen gegessen wird und auch gemeinschaftliche Aktivitäten angeboten werden, wie basteln, singen, oder Gymnastik. 

Das Pflegeangebot wird in Haus übernommen und ist rund um die Uhr erreichbar. Zusätzlich zum Pflegeangebot existiert in den meisten Einrichtungen ein Essensangebot und ein Reinigungsdienst, den die Bewohnerinnen und Bewohner gegen Gebühren im Anspruch nehmen können. 

Besondere alternative Wohnformen

Altersgerechte Wohnangebote reduzieren sich nicht nur auf die oben genannten betreute Einrichtungen oder Wohngemeinschaften. Die Nachfrage an alternativen Wohnformen, die auf die Bedürfnisse von älteren Menschen abgestimmt sind und gleichzeitig deren Wunsch nach Freiheit und Privatsphäre bedienen, ist immens. Nicht nur, weil Pflege- oder Altenheime zunehmend ausgelastet sind aufgrund des demografischen Wandels, sondern auch, da sich die Bedeutsamkeit des selbstbestimmten Lebens im Alter der allgemeinen Bevölkerung immer bewusster wird. 

Ein schönes Beispiel für eine alternative Wohnform ist das Seniorendorf in Meppen - ein einzigartiges Projekt in Deutschland. Anstatt einzelner Wohnungen wurden gleich ganze Wohngrundstücke mitsamt Haus und Garten bebaut, die barrierefrei und seniorengerecht konzipiert sind. Diese können ab einem Alter von 60 Jahren erworben und bewohnt werden. Pflegerische Betreuung kann je nach Bedarf individuell in Anspruch genommen werden. Ein großer Vorteil dieses Seniorendorfs ist, dass die Häuser genügend Platz bieten für den Besuch durch Angehörige, Freundinnen und Freunde. Außerdem steht die Gemeinschaft im Vordergrund und die Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren wird aktiv gefördert.

Senioren Freunde sitzen beim essen und lachen

Ein anderes Modell betreut der Paritätische Sozialdienste in Karlsruhe und Pforzheim: „Wohnen für Hilfe“. In diesem Modell vermieten Seniorinnen, Senioren oder Menschen mit Behinderung freie Zimmer in ihren Wohnungen oder Häusern an Studierende. Doch hier wird der Wohnraum nicht gegen Geld vermietet, sondern gegen eine Hilfeleistung. Anstatt eine Kaltmiete zu bezahlen, erklärt sich die Mieterin oder der Mieter dazu bereit Aufgaben im Haushalt zu übernehmen, wie zum Beispiel das tägliche Einkaufen oder Gartenarbeit. Dabei gilt die Faustregel: pro Quadratmeterfläche des Zimmers wird eine Stunde Unterstützung im Monat zugesichert. Die Nebenkosten müssen jedoch in jedem Fall separat mit Geld bezahlt werden. Das Schöne an dieser Wohnform ist, dass der Abbau von Barrieren zwischen Jung und Alt gefördert wird und sowohl Seniorinnen und Senioren als auch Studierende von dieser Vereinbarung profitieren. Wohnen für Hilfe wird auch in weiteren deutschen Städten realisiert.

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