Die Verhinderungspflege ist ein entscheidendes Instrument, um Pflegebedürftige zu unterstützen, wenn ihre gewohnten Pflegepersonen vorübergehend ausfallen. In vielen Fällen sind es Familienangehörige, die sich liebevoll um ihre Liebsten kümmern. Doch was passiert, wenn sie selbst einmal eine Auszeit benötigen oder aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen können? Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Sie bietet eine Möglichkeit, die kontinuierliche Versorgung sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend abwesend ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Verhinderungspflege beantragen können. Für weitere Informationen zu den Leistungen und anderen Aspekten der Verhinderungspflege empfehlen wir Ihnen, unseren Magazinbeitrag zu lesen: Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige und ihre Bedeutung - easierLife.
Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege unterliegt bestimmten Voraussetzungen gemäß § 39 Abs. 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch).
Um die Verhinderungspflege zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Es ist jedoch ratsam, sich bei der eigenen Pflegekasse über die genauen Modalitäten und den Antragsprozess zu informieren, da diese je nach Region und individueller Pflegesituation variieren können.
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Pro Jahr stehen bis zu 1612 Euro zur Verfügung, die für die Verhinderungspflege genutzt werden können.
Diese werden jedoch nur übernommen, wenn die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch entfernte Verwandte oder Nachbarn übernommen wird.
Bei Verwandten bis zum zweiten Grad und Personen, die im selben Haushalt wohnen, wird die Verhinderungspflege auf maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes gekürzt. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt in der Regel durch die pflegebedürftige Person oder deren gesetzliche Vertretung. Der Antrag kann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und genehmigt die Leistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hier finden Sie die Online-Antragsportale einiger Pflegekassen:
Zur Vorbereitung des Antrags sollten folgende Informationen bereitgehalten werden:
Beim Antrag auf Verhinderungspflege ist zunächst nur das Antragsformular auszufüllen und an die Pflegekasse zu senden. Bei Bewilligung erhalten Sie meist ein Formular zur Kostenabrechnung, das zusammen mit den Kostennachweisen an die Pflegekasse zurückgesendet werden muss.
Alternativ können Kostennachweise auch zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, insbesondere bei rückwirkenden Anträgen.
Wichtige Kostennachweise sind beispielsweise Rechnungen oder Quittungen von Pflegepersonen oder Dienstleistern, Belege für Fahrtkosten und Verdienstausfälle.
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann im Voraus gestellt werden, um eine rechtzeitige Genehmigung und Organisation sicherzustellen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer rückwirkenden Beantragung, die bis zu vier Jahre lang möglich ist. Eine nachträgliche Beantragung kann zum Beispiel in Situationen auftreten, in denen Pflegepersonen möglicherweise nicht im Voraus planen konnten oder sich unerwartet in einer Situation befinden, in der sie die Verhinderungspflege benötigen. Es ist jedoch ratsam, den Bedarf frühzeitig zu erkennen und den Antrag rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen bei der Genehmigung zu vermeiden.
Verjährungsfrist
Gemäß § 45 Abs. I SGB I beträgt die Verjährungsfrist für Sozialleistungen wie Verhinderungspflege vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Leistungen nachträglich beantragt und abgerechnet werden. Es ist wichtig, dass die Verhinderungspflege tatsächlich stattgefunden hat und entsprechende Nachweise vorhanden sind, wie beispielsweise Quittungen oder die Unterschrift des Leistungsempfängers.