Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine große Verantwortung – sowohl emotional als auch finanziell. Viele pflegende Angehörige fragen sich deshalb: Welche Unterstützung gibt es von der Pflegekasse? In diesem Beitrag geben wir einen umfassenden Überblick darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können.
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, ihre Pflege selbst zu organisieren. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Diese kann frei entscheiden, wie das Geld verwendet wird, und gibt es in der Regel an die pflegenden Personen weiter, um deren Engagement zu würdigen. Das Pflegegeld lässt sich auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren.
Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Dieses Geld wird monatlich gezahlt und steht dem oder der Pflegebedürftigen zur freien Verfügung – in der Regel zur Weitergabe an die pflegenden Angehörigen.
Pflegegrad beantragen – so geht's Schritt für Schritt.
Wenn professionelle Pflegekräfte in den eigenen vier Wänden unterstützen, spricht man von Pflegesachleistungen. Diese können z. B. für Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Ernährung genutzt werden. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – pflegebedürftige Menschen müssen sich also nicht um die Zahlung kümmern.
Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Gezahlt werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten – bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Monat:
Pflegegrad | max. Pflegesachleistung pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Wichtig: Wenn der Pflegebedarf steigt, sollte rechtzeitig ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gestellt werden – denn nur mit einem höheren Pflegegrad erhöhen sich auch die Leistungsansprüche.
Kombinationsleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen gemeinsam nutzen
Pflegebedürftige können sich dafür entscheiden, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen – das nennt sich Kombinationsleistung. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise in die Versorgung eingebunden ist und der Rest der Pflege durch Angehörige, Freundinnen, Freunde oder andere ehrenamtlich Tätige übernommen wird.
In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt – je nachdem, wie viel der monatlichen Pflegesachleistung bereits für den Pflegedienst aufgebraucht wurde. Wer also nur einen Teil der Sachleistungen nutzt, erhält auch noch einen Teil des Pflegegeldes.
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege im Alltag – z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder ein Hausnotruf-System. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen können übernommen oder leihweise gestellt werden.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Was wird übernommen?
Hausnotruf-System: Sicherheit auf Knopfdruck
Ein Hausnotruf-System bietet pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit – besonders, wenn sie allein leben oder Stürze befürchten. Mit nur einem Knopfdruck wird im Notfall Hilfe gerufen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor.
- Die Person lebt allein oder ist regelmäßig für längere Zeit allein.
- Es besteht ein erhöhtes Risiko, z. B. durch Sturzgefahr oder gesundheitliche Einschränkungen.
In der Regel werden die monatlichen Grundkosten für das Notruf-System übernommen. Eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Schlüsselhinterlegung, mobile Notrufgeräte) müssen oft selbst gezahlt werden.
Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Notruf-System?
Wenn bauliche Veränderungen notwendig sind – etwa ein Treppenlift, eine barrierefreie Dusche oder Haltegriffe im Bad – übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Auch mehrere Maßnahmen sind möglich, z. B. bei einem Umzug oder veränderter Pflegesituation.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser kann zum Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen oder die stundenweise Betreuung durch geschulte Helferinnen und Helfer verwendet werden. Wichtig: Die Leistung wird nicht ausgezahlt, sondern mit anerkannten Anbietern abgerechnet.
Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause. In diesem Fall greift die Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 € jährlich können genutzt werden, wenn Sie z. B. krank oder im Urlaub sind. Für die Kurzzeitpflege – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – stehen ebenfalls bis zu 1.854 € jährlich zur Verfügung. Diese Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden.
Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und Schulung. Die Pflegekassen bieten Hausbesuche zur Beratung an – und auch regelmäßige Pflegekurse, um Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Personen zu gewinnen.
Die Pflegekasse bietet umfassende Unterstützung, um die häusliche Pflege so gut wie möglich zu erleichtern – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen ab.
Wer sich frühzeitig informiert und die passenden Leistungen beantragt, kann die Pflege zu Hause deutlich besser organisieren und gestalten.