Ein Hausnotruf-System ist für viele Menschen und ihre Angehörigen eine beruhigende Sicherheitslösung. Im Notfall kann schnell Hilfe herbeigerufen werden, was den Erhalt der Selbstständigkeit und ein sicheres Wohnen im eigenen Zuhause ermöglicht. Doch eine der häufigsten Fragen ist: Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein solches Notruf-System?
Die Kostenübernahme für ein Hausnotruf-System durch die Pflegekasse ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, dazu zählt auch die Finanzierung eines Hausnotruf-Systems.
Damit die Pflegekasse die Kosten für ein Notruf-System übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Um die Kostenübernahme zu beantragen, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Hierfür kann in der Regel ein formloses Schreiben verwendet werden, das die Notwendigkeit des Hausnotruf-Systems erläutert. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und trifft eine Entscheidung über die Kostenübernahme.
Unsere Unterstützung bei der Antragsstellung
Die Antragstellung kann für viele Menschen eine Herausforderung darstellen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne dabei, den Antrag für die Bezuschussung bei Ihrer Pflegekasse einzureichen.
Ein Hausnotruf-System kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme Erleichterung im Alltag darstellen. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ermöglicht vielen Menschen den Zugang zu dieser wichtigen Sicherheitsmaßnahme. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig die Voraussetzungen zu prüfen und bei Bedarf einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.