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Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Notruf-System?

Ein Hausnotruf-System ist für viele Menschen und ihre Angehörigen eine beruhigende Sicherheitslösung. Im Notfall kann schnell Hilfe herbeigerufen werden, was den Erhalt der Selbstständigkeit und ein sicheres Wohnen im eigenen Zuhause ermöglicht. Doch eine der häufigsten Fragen ist: Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein solches Notruf-System?

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlage

Die Kostenübernahme für ein Hausnotruf-System durch die Pflegekasse ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, dazu zählt auch die Finanzierung eines Hausnotruf-Systems.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse die Kosten für ein Notruf-System übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegegrad: Der Antragstellende muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Die Pflegegrade 1 bis 5 werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Wie diese beantragt werden, erfahren Sie hier: Pflegegrad beantragen - easierLife.
  2. Häusliche Pflege: Das Notruf-System muss im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege stehen. Es dient dazu, im Bedarfsfall schnelle Hilfe herbeizurufen und so die häusliche Pflege zu unterstützen.
  3. Notwendigkeit: Ein Hausnotruf-System ist notwendig, wenn die Person in einer Notsituation wahrscheinlich keinen Notruf mit einem herkömmlichen Telefon tätigen kann. Dies kann aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder anderen Umständen der Fall sein. Es ist besonders relevant, wenn die Person einen Großteil der Zeit allein zuhause verbringt oder auch mit anderen Personen zusammenlebt, die aber im Notfall nicht in der Lage sind, Hilfe zu holen.
  4. Professionelle Notrufzentrale: Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist nur dann möglich, wenn bei einer Alarmierung über das Hausnotruf-System eine professionelle Notrufzentrale verbunden ist. Eine Alarmierung durch Angehörige über eine App oder ähnliche Lösungen wird in der Regel nicht erstattet.
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Antragstellung und Genehmigung

Um die Kostenübernahme zu beantragen, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Hierfür kann in der Regel ein formloses Schreiben verwendet werden, das die Notwendigkeit des Hausnotruf-Systems erläutert. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und trifft eine Entscheidung über die Kostenübernahme.

Unsere Unterstützung bei der Antragsstellung

Die Antragstellung kann für viele Menschen eine Herausforderung darstellen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne dabei, den Antrag für die Bezuschussung bei Ihrer Pflegekasse einzureichen.

Ein Hausnotruf-System kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme Erleichterung im Alltag darstellen. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ermöglicht vielen Menschen den Zugang zu dieser wichtigen Sicherheitsmaßnahme. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig die Voraussetzungen zu prüfen und bei Bedarf einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

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