Als Rentnerin oder Rentner kann die finanzielle Belastung im Gesundheitsbereich manchmal überwältigend sein. Medikamente, Therapien und andere medizinische Leistungen können schnell zu Kosten führen, die sich auf das monatliche Budget auswirken. Doch es gibt eine Lösung: die Zuzahlungsbefreiung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte darüber.
Wenn Sie ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten und Medikamente oder andere medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel den Großteil der Kosten. Dennoch ist es üblich, dass Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Dieser Teil, den Sie selbst tragen müssen, wird als Zuzahlung bezeichnet und ist Ihr Eigenanteil an der Gesundheitsleistung.
Die gute Nachricht ist, dass die Möglichkeit gibt, von dieser Zuzahlung befreit zu werden, sobald die jährliche Belastungsgrenze erreicht wird. Das bedeutet, dass Sie nur bis zur persönlich berechneten Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten müssen. Diese Belastungsgrenze wird individuell festgelegt und orientiert sich am Einkommen.
Um von der Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkasse zu profitieren, müssen Ihre Ausgaben für Zuzahlungen die für Sie festgelegte Belastungsgrenze überschreiten. Die genauen Kriterien und Grenzen können je nach Krankenkasse variieren, aber im Allgemeinen gelten zwei Hauptregelungen:
Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?
Die Einstufung als schwerwiegend chronisch krank basiert auf spezifischen Bedingungen. Um als solche eingestuft zu werden, müssen Personen über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Zusätzlich müssen sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Vorliegen eines Pflegegrades 3-5.
- Ein Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60.
- Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
Darüber hinaus erfordert es eine kontinuierliche medizinische Betreuung.
Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Familien spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen wird das Familieneinkommen berücksichtigt, das die Einnahmen aller Familienmitglieder umfasst. Diese Einkommen werden zusammengerechnet, um die finanzielle Situation der Familie zu bestimmen.
Zusätzlich werden alle Zuzahlungen, die eine Familie innerhalb eines Kalenderjahres leistet, summiert. Es ist ratsam, alle Belege für geleistete Zuzahlungen aufzubewahren, um eine genaue Übersicht über die finanzielle Belastung zu haben.
Eine besondere Regelung gilt für Familien, in denen mindestens ein Familienmitglied chronisch krank ist. In diesem Fall profitiert die gesamte Familie von der niedrigeren 1-Prozent-Regelung bei der Berechnung der Belastungsgrenze. Das bedeutet, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf ein Prozent des jährlichen Familieneinkommens begrenzt ist, unabhängig davon, wie hoch die individuellen Einkommen der Familienmitglieder sind.
Für Rentnerinnen und Rentner gelten keine speziellen Regelungen bei der Zuzahlungsbefreiung. Die Rente wird als Einkommen betrachtet und gemeinsam mit möglichen anderen Einkünften zum Gesamteinkommen gezählt. Dies bedeutet, dass auch Rentnerinnen und Rentner die gleichen Kriterien und Regelungen für die Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen wie andere Versicherte.
Die Berechnung der Belastungsgrenze erfolgt für Rentnerinnen und Rentner in der Regel nach der 2-Prozent-Regelung. Dies bedeutet, dass die Belastungsgrenze bei zwei Prozent des jährlichen Gesamteinkommens liegt. Falls eine chronische Krankheit vorliegt, gilt die spezielle 1-Prozent-Regelung, bei der die Belastungsgrenze auf ein Prozent des jährlichen Gesamteinkommens begrenzt ist.
Die Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Familieneinkommen berechnen
Das Bruttoeinkommen als Familie oder ledige Person bildet die Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze. Dabei müssen verschiedene Einkommensquellen berücksichtigt werden, darunter:
Das Einkommen bildet die Grundlage der gesamten Berechnung. Rechnen Sie die jährlichen Bruttoeinnahmen aller Familienmitglieder zusammen, die in Ihrem Haushalt leben. Dazu zählen Ehepartnerinnen und -partner, eingetragene Lebenspartnerinnen - und partner sowie familienversicherte Kinder unter 18 Jahren. Wenn Sie alleinstehend sind, summieren Sie alle Ihre Einkommensquellen.
Schritt 2: Freibeträge abziehen
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, ziehen Sie einen Freibetrag von 6.363 Euro von Ihrem notierten Familieneinkommen ab. Für jedes familienversicherte Kind unter 18 Jahren können Sie zusätzlich einen Freibetrag von 9.312 Euro vom Familieneinkommen abziehen.
Schritt 3: 1 % oder 2 % des Einkommens abzüglich von Freibeträgen
Nachdem Sie gegebenenfalls Freibeträge von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen haben, müssen Sie nur noch ein oder zwei Prozent von dieser bereinigten Zahl berechnen, je nachdem, ob die 1-Prozent-Regelung oder die 2-Prozent-Regelung angewendet wird.
Die 1-Prozent-Regelung gilt für Personen mit chronischen Erkrankungen, während die 2-Prozent-Regelung für alle anderen Versicherten gilt. Dabei wird ein oder zwei Prozent des bereinigten Einkommens berechnet, um die individuelle Belastungsgrenze festzulegen, bis zu der Zuzahlungen geleistet werden müssen.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie den Antrag stellen möchten. In der Regel gibt es jedoch drei gängige Zeitpunkte für die Antragstellung:
Um den Antrag für Ihre Zuzahlungsbefreiung korrekt und effizient auszufüllen, ist es ratsam, folgende Unterlagen oder Daten bereitzuhalten:
Zuzahlungsbelege: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, um der Krankenkasse gegenüber nachweisen zu können, dass Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten haben. Die Zuzahlungsbelege sollten folgende Informationen enthalten:
Einkommensnachweise: Legen Sie geeignete Dokumente als Kopie Ihrem Antrag bei, um Ihr Bruttoeinkommen nachzuweisen. Dazu gehören:
Nachweis für die 1-Prozent-Regelung: Wenn Sie von der 1-Prozent-Regelung profitieren möchten, weisen Sie schwerwiegende chronische Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit mit einem der folgenden Dokumente als Kopie nach:
Durch die sorgfältige Zusammenstellung und Bereithaltung aller erforderlichen Unterlagen können Sie die Antragstellung beschleunigen und sicherstellen, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet wird.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse
Wenn Sie Fragen zur Zuzahlungsbefreiung oder anderen gesundheitsbezogenen Themen haben, zögern Sie nicht, sich an Ihre Krankenkasse oder an eine Beratungsstelle für Rentnerinnen und Rentner zu wenden. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, um Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern.