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Zuzahlungsbefreiung für Rentnerinnen und Rentner

Als Rentnerin oder Rentner kann die finanzielle Belastung im Gesundheitsbereich manchmal überwältigend sein. Medikamente, Therapien und andere medizinische Leistungen können schnell zu Kosten führen, die sich auf das monatliche Budget auswirken. Doch es gibt eine Lösung: die Zuzahlungsbefreiung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte darüber.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Zuzahlungsbefreiung?

Wenn Sie ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten und Medikamente oder andere medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel den Großteil der Kosten. Dennoch ist es üblich, dass Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Dieser Teil, den Sie selbst tragen müssen, wird als Zuzahlung bezeichnet und ist Ihr Eigenanteil an der Gesundheitsleistung.

Die gute Nachricht ist, dass die Möglichkeit gibt, von dieser Zuzahlung befreit zu werden, sobald die jährliche Belastungsgrenze erreicht wird. Das bedeutet, dass Sie nur bis zur persönlich berechneten Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten müssen. Diese Belastungsgrenze wird individuell festgelegt und orientiert sich am Einkommen.

Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung

Um von der Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkasse zu profitieren, müssen Ihre Ausgaben für Zuzahlungen die für Sie festgelegte Belastungsgrenze überschreiten. Die genauen Kriterien und Grenzen können je nach Krankenkasse variieren, aber im Allgemeinen gelten zwei Hauptregelungen:

  1. 2-Prozent-Regelung: Diese Regel besagt, dass Ihre Belastungsgrenze bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt liegt. Das bedeutet, dass Sie Zuzahlungen bis zu dieser Grenze leisten müssen. Erst wenn Sie diese Summe überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
  2. 1-Prozent-Regelung für chronisch Kranke: Für Personen mit chronischen Erkrankungen gilt eine spezielle Regelung. Hier liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Wenn Sie als chronisch krank eingestuft sind und Ihre Zuzahlungen diese Summe überschreiten, können Sie die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie jedoch Ihre chronische Erkrankung nachweisen.

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Die Einstufung als schwerwiegend chronisch krank basiert auf spezifischen Bedingungen. Um als solche eingestuft zu werden, müssen Personen über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Zusätzlich müssen sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

- Vorliegen eines Pflegegrades 3-5.
- Ein Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60.
- Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.

Darüber hinaus erfordert es eine kontinuierliche medizinische Betreuung.

Zuzahlungsbefreiung für Familien

Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Familien spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen wird das Familieneinkommen berücksichtigt, das die Einnahmen aller Familienmitglieder umfasst. Diese Einkommen werden zusammengerechnet, um die finanzielle Situation der Familie zu bestimmen.

Zusätzlich werden alle Zuzahlungen, die eine Familie innerhalb eines Kalenderjahres leistet, summiert. Es ist ratsam, alle Belege für geleistete Zuzahlungen aufzubewahren, um eine genaue Übersicht über die finanzielle Belastung zu haben.

Eine besondere Regelung gilt für Familien, in denen mindestens ein Familienmitglied chronisch krank ist. In diesem Fall profitiert die gesamte Familie von der niedrigeren 1-Prozent-Regelung bei der Berechnung der Belastungsgrenze. Das bedeutet, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf ein Prozent des jährlichen Familieneinkommens begrenzt ist, unabhängig davon, wie hoch die individuellen Einkommen der Familienmitglieder sind.

Zuzahlungsbefreiung für Rentnerinnen und Rentner

Für Rentnerinnen und Rentner gelten keine speziellen Regelungen bei der Zuzahlungsbefreiung. Die Rente wird als Einkommen betrachtet und gemeinsam mit möglichen anderen Einkünften zum Gesamteinkommen gezählt. Dies bedeutet, dass auch Rentnerinnen und Rentner die gleichen Kriterien und Regelungen für die Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen wie andere Versicherte.

Die Berechnung der Belastungsgrenze erfolgt für Rentnerinnen und Rentner in der Regel nach der 2-Prozent-Regelung. Dies bedeutet, dass die Belastungsgrenze bei zwei Prozent des jährlichen Gesamteinkommens liegt. Falls eine chronische Krankheit vorliegt, gilt die spezielle 1-Prozent-Regelung, bei der die Belastungsgrenze auf ein Prozent des jährlichen Gesamteinkommens begrenzt ist.

Seniorin mit Tochter am Laptop

Belastungsgrenze berechnen

Die Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung erfolgt in mehreren Schritten:

Schritt 1: Familieneinkommen berechnen

Das Bruttoeinkommen als Familie oder ledige Person bildet die Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze. Dabei müssen verschiedene Einkommensquellen berücksichtigt werden, darunter:

  • Lohn / Gehalt
  • Renten
  • Mieteinnahmen und Einnahmen aus Verpachtung
  • Arbeitslosengeld I
  • Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Zinserträge
  • Krankengeld

Das Einkommen bildet die Grundlage der gesamten Berechnung. Rechnen Sie die jährlichen Bruttoeinnahmen aller Familienmitglieder zusammen, die in Ihrem Haushalt leben. Dazu zählen Ehepartnerinnen und -partner, eingetragene Lebenspartnerinnen - und partner sowie familienversicherte Kinder unter 18 Jahren. Wenn Sie alleinstehend sind, summieren Sie alle Ihre Einkommensquellen.

Schritt 2: Freibeträge abziehen

Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, ziehen Sie einen Freibetrag von 6.363 Euro von Ihrem notierten Familieneinkommen ab. Für jedes familienversicherte Kind unter 18 Jahren können Sie zusätzlich einen Freibetrag von 9.312 Euro vom Familieneinkommen abziehen.

Schritt 3: 1 % oder 2 % des Einkommens abzüglich von Freibeträgen

Nachdem Sie gegebenenfalls Freibeträge von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen haben, müssen Sie nur noch ein oder zwei Prozent von dieser bereinigten Zahl berechnen, je nachdem, ob die 1-Prozent-Regelung oder die 2-Prozent-Regelung angewendet wird.

Die 1-Prozent-Regelung gilt für Personen mit chronischen Erkrankungen, während die 2-Prozent-Regelung für alle anderen Versicherten gilt. Dabei wird ein oder zwei Prozent des bereinigten Einkommens berechnet, um die individuelle Belastungsgrenze festzulegen, bis zu der Zuzahlungen geleistet werden müssen.

Senioren Pärchen schaut auf einen Laptop

Antragstellung für die Zuzahlungsbefreiung

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung?

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie den Antrag stellen möchten. In der Regel gibt es jedoch drei gängige Zeitpunkte für die Antragstellung:

  1. Antrag für das Kalenderjahr im Voraus: Einige Versicherte entscheiden sich dafür, den Antrag für die Zuzahlungsbefreiung bereits zu Beginn des Kalenderjahres zu stellen. Bei dieser Variante berechnen Sie Ihre voraussichtliche Belastungsgrenze und bezahlen diesen Betrag im Voraus direkt an Ihre Krankenkasse. So müssen Sie das ganze Jahr über keine Zuzahlungen leisten. Es ist wichtig, sich dabei sehr sicher zu sein, dass Sie die Belastungsgrenze im Jahresverlauf überschreiten werden, da der bezahlte Betrag nicht zurückerstattet wird.
  2. Antrag bei Erreichen der Belastungsgrenze: Sobald Sie feststellen, dass Ihre Zuzahlungen die festgelegte Grenze überschreiten, können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen, um für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden. In diesem Fall können Sie sich einen sogenannten Befreiungsausweis ausstellen lassen, den Sie vorzeigen, wenn Sie weitere Zuzahlungen leisten sollen. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und Ihre Belastungsgrenze überschreiten, um später das Geld zurückzufordern.
  3. Antrag nach Ablauf des Kalenderjahres: Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreichen werden. Durch die Antragstellung nachträglich können Sie sicherstellen, dass Sie keine Zuzahlungen übersehen haben und gegebenenfalls eine Erstattung erhalten.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Um den Antrag für Ihre Zuzahlungsbefreiung korrekt und effizient auszufüllen, ist es ratsam, folgende Unterlagen oder Daten bereitzuhalten:

Zuzahlungsbelege: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, um der Krankenkasse gegenüber nachweisen zu können, dass Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten haben. Die Zuzahlungsbelege sollten folgende Informationen enthalten:

  • Vor- und Zuname der versicherten Person
  • Art der Leistung
  • Ihr Zuzahlungsbetrag
  • Datum der Abgabe
  • Abgebende Stelle (zum Beispiel Name und Adresse der Apotheke oder des Sanitätshauses)

Einkommensnachweise: Legen Sie geeignete Dokumente als Kopie Ihrem Antrag bei, um Ihr Bruttoeinkommen nachzuweisen. Dazu gehören:

  • Rentenmitteilungen
  • Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide
  • Behördliche Bewilligungsbescheide

Nachweis für die 1-Prozent-Regelung: Wenn Sie von der 1-Prozent-Regelung profitieren möchten, weisen Sie schwerwiegende chronische Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit mit einem der folgenden Dokumente als Kopie nach:

  • Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse (Pflegegrad 3 bis 5)
  • Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung beträgt mindestens 60)
  • Amtlicher Bescheid über die verminderte Erwerbsfähigkeit
  • Ärztliche Bescheinigung über eine Dauerbehandlung

Durch die sorgfältige Zusammenstellung und Bereithaltung aller erforderlichen Unterlagen können Sie die Antragstellung beschleunigen und sicherstellen, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet wird.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse

Wenn Sie Fragen zur Zuzahlungsbefreiung oder anderen gesundheitsbezogenen Themen haben, zögern Sie nicht, sich an Ihre Krankenkasse oder an eine Beratungsstelle für Rentnerinnen und Rentner zu wenden. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, um Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern.

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