Alles wird teurer. Vor allem die Energiekosten schießen in die Höhe. Um die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu entlasten, bringt die Bundesregierung diesen Herbst ein drittes Entlastungspaket auf den Weg. Mit über 65 Milliarden Euro ist dieses Paket größer als die vorherigen zusammen. Einige der Maßnahmen wirken weit über den Winter hinaus, während andere kurzfristig greifen sollen. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner werden bei den Maßnahmen berücksichtigt. Welche geplant sind und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zu den geplanten Maßnahmen gehört auch die Strompreisbremse. So soll für einen gewissen Basisverbrauch an Strom ein vergünstigter Preis gelten. Für einen zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus soll der Preis dann nicht mehr begrenzt sein. Dadurch soll die Motivation zum Energiesparen erhalten bleiben.
Um Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, wird die eigentlich fest geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben.
Zudem wird das neue Wohngeld auf den Weg gebracht. Dieses ist für Menschen mit kleinem Einkommen vorgesehen. Aktuell haben rund 600.000 Haushalte Anspruch auf die Gelder. Ab Januar 2023 soll sich die Zahl der anspruchsberichtigten Haushalte auf zwei Millionen erhöhen. Dadurch werden viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Mindestlohnbezieher entlastet. Die Details dazu sind noch in Bearbeitung. Auch die Höhe der Beträge soll angepasst werden. So steigt der derzeitige Durchschnittbeitrag von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro.
Alle Bezieherinnen und Bezieher des Wohngeldes bekommen einmalig einen weiteren Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt. Für zwei Personen sind es 540 Euro. Für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro.
Das dritte Entlastungspaket soll insbesondere Seniorinnen und Senioren berücksichtigen. Dazu gehört auch eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung. Ausgezahlt werden soll sie zum 15. Dezember 2022. Auf die Pauschale muss jedoch Einkommenssteuer gezahlt werden. Dadurch ist die absolute Entlastung wirksamer, je niedriger die Rente ist.
Ab Januar 2023 soll das bestehende Sozialsystem angepasst werden. Mit dem Bürgergeld erhalten Millionen Bedürftige mehr Geld und eine bessere Betreuung. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird zukünftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Auch wer aktuell Hartz IV bezieht, wird ab Januar automatisch das Bürgergeld erhalten. Des Weiteren greift das Bürgergeld auch dann, wenn das Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Die Inflation soll künftig schneller und besser berücksichtigt werden. So steigt der Regelsatz ab dem 1. Januar 2023 auf 502 Euro. Wer mit seinem Partner oder seiner Partnerin zusammenlebt, erhält 451 Euro. Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro und unter-6-Jährige 318 Euro.
Das Angebot des beliebten 9-Euro-Tickets lief am 1. September aus. Schon früh regte sich der Wunsch nach einem Nachfolgemodell. Und nun ist es offiziell: Bund und Länder wollen ein 49-Euro-Ticket auf den Weg bringen. Dieses soll im Nah- und Regionalverkehr bundesweit gültig und digital buchbar sein. Dabei soll es sich um ein monatliches Abonnement handeln. Wann genau das Ticket starten wird, steht leider noch nicht fest- Angestrebt wird jedoch eine Einführung zum 1. Januar 2023.
Das vollständige Absetzen der Rentenbeiträge soll für Steuerzahlerinnen und -zahler bereits ab dem 1. Januar 2023 möglich sein. Das passiert somit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
Zu dem dritten Entlastungspaket gehören noch weitere Maßnahmen. So soll unter anderem das Kindergeld erhöht werden, um Familien besonders zu unterstützen. Die Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das zum Beispiel, dass sie jährlich 432 Euro mehr zur Verfügung haben. Zudem werden Familien mit niedrigen Einkommen durch eine weitere Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Ab dem 1. Januar 2023 steigt dieser auf 250 Euro im Monat. So sollen die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abgemildert werden.
Ähnlich wie Rentnerinnen und Rentner sollen auch Studierende, Fachschülerinnen und -schüler eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro erhalten.
Des Weiteren wird die Anhebung der Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich, auch Midi-Job genannt, angehoben. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2023 monatlich 2000 Euro. Durch die geringeren Beiträge für Sozialversicherungen sollen Arbeitnehmerinnen und -nehmer entlastet werden.
Durch die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld soll zudem Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen werden.
Diese Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Seniorinnen und Senioren dabei helfen gut durch den Winter zu kommen. Wo Sie in der Winterzeit zusätzlich Geld einsparen können, erfahren Sie außerdem in dem Beitrag Spartipps für den Winter.