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Die Sicherheit unserer Liebsten hat für uns höchste Priorität. Insbesondere sorgen wir uns um ältere Angehörige, die zwar noch immer in der Lage sind, ihren Alltag alleine zu bestreiten, bei denen jedoch die Gefahr eines Unfalls im eigenen Zuhause unterschwellig allgegenwärtig ist.  

Eigens für solche Unfälle gibt es den Hausnotruf, der anhand eines Knopfdrucks schnell und zuverlässig Hilfe vermittelt. Obwohl dieses Notruf-System täglich Leben rettet, wirft das Wort Hausnotruf bei älteren Menschen zahlreiche Fragen auf. Fragen, die eher Unsicherheit wecken, sollten sie unbesprochen bleiben.

Seniorin und Tochter umarmen sich

Um die Liebsten von der Notwendigkeit eines Hausnotrufgeräts zu überzeugen, haben wir im folgenden Text Aussagen gesammelt, die uns immer wieder rund um das Thema Hausnotruf begegnen, die teilweise aber auch falsch sind und mit deren Klarstellung sich der ein oder andere vielleicht auf das Experiment Hausnotruf einlässt. 

"Das kostet doch wieder ein Vermögen!" 

Ein Hausnotruf muss keine kostspielige Anschaffung sein! Viele Anbieter bieten ein monatliches Abonnement an, wodurch man sich weder langfristig binden muss, noch hohe Anschaffungskosten aufwenden muss. So kann schnell und flexibel auf Veränderungen in der Lebenssituation reagiert werden. Zusätzlich dazu bieten einzelne Anbieter die Möglichkeit, das Gerät vorab einen Monat lang kostenlos zu testen.   

Darüber hinaus gibt es eine Bezuschussung durch die Pflegekasse. Bei Personen mit Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den klassischen Hausnotruf. Wie man einen Pflegegrad beantragen kann, haben wir hier zusammengefasst.

"Ich kann doch einfach das Telefon nutzen."

Natürlich ist das Telefon eine wunderbare Erfindung, allerdings bieten Hausnotrufgeräte bestimmte Vorteile, die ein Telefon nicht hat. Die Notrufnummer muss nicht händisch eingewählt werden, sondern wird allein durch die Betätigung der Notruftaste ausgelöst. In einer Notfallsituation ist es sehr wahrscheinlich, dass man vor lauter Aufregung die Notrufnummer vergisst oder man schlimmstenfalls nicht mehr in der Lage ist, das Telefon zu bedienen. Der Notrufknopf des Hausnotrufgeräts kann sogar am Arm oder um den Hals getragen werden, damit er in jeder Lebenslage erreichbar ist.

"Was ist der Unterschied zum Notruf 112?" 

Bei einem herkömmlichen Notruf über die 112 muss die anrufende Person wichtige Informationen (z.B. die Adresse) selbst mündlich übermitteln. Wird ein Notruf über das Hausnotrufgerät abgesetzt, weiß die Notrufhelferin oder der Notrufhelfer in der Notrufleitstelle genau, wer anruft, wo die Person wohnt und welche Medikamente eingenommen werden müssen. Dies spart wichtige Sekunden und gewährleistet die richtige Medikation und Hilfeleistung vor Ort.  

Die Ansprechperson ist spezifisch für solche Notfälle ausgebildet und bleibt auf Wunsch die ganze Zeit am Apparat, bis Hilfe vor Ort angekommen ist.    

"Da wird so ein  Riesenaufwand gemacht und der Krankenwagen steht auch gleich sirenenkreischend vor der Tür."  

Sobald der Knopf gedrückt wurde, meldet sich zunächst die Ansprechperson in der Notrufzentrale. In der Notrufzentrale sitzen ausgebildete Notfallhelferinnen und -helfer und stellen zur Einschätzung der Situation mehrere Fragen. Handelt es sich um einen falschen Alarm, z.B. weil man aus Versehen den Knopf gedrückt hat, wird natürlich kein Krankenwagen vorbei geschickt. Bei den meisten Anbietern erwarten Sie hierfür auch keine zusätzlichen Kosten. Bei kleineren, nicht medizinischen Notsituationen wird die von der Kundin oder dem Kunden angegebenen Hilfepersonen wie z.B. die Angehörigen oder der örtliche Pflegedienst informiert und zur Unterstützung vorbeigeschickt.  

"Ich will nicht, dass fremde Leute in mein Zuhause kommen!" 

Es gibt die Möglichkeit, das Hausnotrufgerät als reinen Familiennotruf einzusetzen. Beim Familiennotruf wird bei einem Notfall keine Notrufzentrale angerufen, sondern eigens bestimmte Kontaktpersonen aus der Familie oder der umliegenden Nachbarschaft.  Wird der Notrufknopf betätigt, werden alle ausgewählten Kontaktpersonen über den Notruf informiert. Diese Möglichkeit wird allerdings nicht von der Krankenkasse bezuschusst.   

"Was  ist, wenn ich stürze und nicht mehr an das Gerät rankomme?"

Zusätzlich zum stationären Hausnotrufgerät wird ein tragbarer Notrufknopf mitgeliefert. Ist eine Person sturzgefährdet, empfehlen wir den Notrufknopf immer bei sich zu tragen, entweder als Halskette oder als Armband. Diese können im Alltag wie ein Accessoire getragen werden und sind sogar wasserdicht, sodass sie beim Duschen oder Geschirrspülen nicht abgelegt werden müssen. Es existieren mittlerweile eine Vielzahl an Lösungen, um potenzielle Sturzquellen zu beseitigen und so Stürze zu verhindern, die wir in einem Artikel für euch schon zusammengefasst haben.    

Seniorin schaut verzweifelt

"Da brauche ich doch wieder einen extra Anschluss und muss alles umbauen."   

Um das Hausnotrufgerät in Betrieb zu nehmen, bedarf es zunächst nur einer klassischen Stromsteckdose. Dank Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten kann das Hausnotrufgerät am gewünschten Platz aufgestellt werden, ohne dass etwas umgebaut werden muss. Andere Anbieter benötigen darüber hinaus noch einen passenden Telefonanschluss. Dabei muss geprüft werden, ob dieser kompatibel mit dem Hausnotrufgerät ist. Um unabhängig vom Telefonanbieter zu sein, eignen sich am besten GSM-fähige Hausnotrufgeräte (also Geräte, die wie ein Handy mit Mobilfunkkarten arbeiten). Unsere Geräte benötigen lediglich einen herkömmlichen Stromanschluss und sind sofort einsatzbereit.

"Dann sieht doch jeder gleich das scheußliche Gerät!" 

Wichtig ist, dass das Gerät im Notfall gut zu erreichen ist, weswegen es an einem zentralen Punkt im Wohnraum platziert wird. Genau aus diesem Grund sind Hausnotrufgeräte meist in einem schicken und schlichten Design erhältlich. So schlicht, dass sie Besucherinnen und Besuchern erst gar nicht auffallen.  

"Es ist  ja noch  nie was passiert! Vielleicht lege ich mir später ein Gerät zu, wenn ich alt bin. " 

Und so soll es auch bleiben! In diesem Fall siegt Vorsicht vor Nachsicht. Ein Hausnotrufgerät ist nichts anderes als eine vorsorgliche Absicherung. Es ist ein unauffälliges Helferlein, damit wir im Falle eines Notfalls den geringsten Schaden davontragen.  Leider informieren sich die  meisten  Menschen erst über das Hausnotrufgerät, nachdem ein Notfall passiert ist und mit dem Gerät Schlimmeres hätte verhindert werden können. Handle daher lieber früher als später.

Noch immer nicht überzeugt? Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch. Unsere Ansprechpartnerinnen und -partner helfen gerne weiter unter [email protected].

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade spielen eine große Rolle bei der finanziellen Unterstützung der Pflegetätigkeiten sowie der Kostenerstattung bei zugelassenen ambulanten Diensten. Doch was sind Pflegegrade und wie werden diese überhaupt bestimmt? Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit durch den Gesetzgeber in fünf Pflegegrade unterteilt: Pflegegrad 1 bis 5. Mit Hilfe dieser Pflegegrade soll die Pflegebedürftigkeit eines Menschen eingeschätzt werden, um angemessene Unterstützung im Alltag für diesen zu ermöglichen, denn je höher der attestierte Pflegegrad, desto mehr externe Hilfe kann angefordert werden. Die Pflegegrade geben Rückschlüsse auf den Grad der benötigten Unterstützung des Pflegebedürftigen. Pflegegrad 1 stellt dabei die niedrigste Stufe dar, wobei der Pflegebedürftige eine geringe Beeinträchtigung in der eigenen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorweist. Der Pflegegrad 5 hingegen stellt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung dar. Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit basiert auf einem Punktesystem, das anhand eines detaillierten Fragenkatalogs erarbeitet wird. Je nach Pflegegrad kann man für eine Dienstleistung oder einem Hilfsmittel mit Pflegekassenzulassung ein Zuschuss erhalten.

Der Begriff Pflegebedürftigkeit wurde unter § 14 SGB XI wie folgt definiert: 

Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Anleitung: In fünf Schritten zum Pflegegrad

Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. In Deutschland unterstützt der MDK die Pflegekassen mit seinen pflegerischen und medizinischen Kenntnissen bei der Entscheidung, welche Leistungen ein Patient oder eine Patientin beantragen kann. In der unten stehenden Anleitung haben wir kurz zusammengefasst, wie man in In fünf Schritten zum Pflegegrad erhält.

Schritt 1: Formloser Antrag

Zunächst beantragt man bei der Pflegekasse einen Pflegegrad anhand eines kurzen formlosen Antrags. Dies kann entweder per Post, per Telefon oder bei manchen Pflegekassen gar durch eine kurze E-Mail geschehen. Die Pflegekasse ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angliedert. Zuständige Stellen können daher dort erfragt werden. Die Pflegekasse sendet dem Antragsteller daraufhin das entsprechende Formular (Antrag auf Pflegeleistung) per Post oder per E-Mail zu. Das Formular wird im Anschluss vom Antragssteller bzw. einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse gesendet werden. Ausführliche Angaben hinsichtlich des Pflegebedarfs sind an dieser Stelle noch nicht notwendig. Nun heißt es warten: Sobald der Antrag durch die Pflegekasse geprüft wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst zur Durchführung der Begutachtung. Der Gutachter meldet sich in der Regel mit Terminvorschlägen beim Antragssteller.

Schritt 2: Vorbereitung auf den Hausbesuch

Eine gute Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ist essenziell! Eine besondere Hilfestellung an dieser Stelle sind sogenannte Pflegestützpunkte, die vor der MDK Begutachtung kontaktiert werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort erklären detailliert, auf was man bei der Begutachtung achten muss und geben Tipps für einen reibungslosen Ablauf. Am besten besucht man den Pflegestützpunkt mit der pflegebedürftigen Person, um sich gemeinsam vorzubereiten. Eine Übersicht über die bundesweiten Pflegestützpunkte gibt es beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), außerdem gibt es hier eine Checkliste für den MDK-Besuch.

Schritt 3: Die Pflegebegutachtung

Das Ziel der Begutachtung ist anhand von standardisierten Kriterien festzustellen, wie selbstständig der Lebensalltag bewältigt werden kann und wobei man Hilfe benötigt. Im Rahmen des Hausbesuchs schildert man den Gutachtern mit welchen Einschränkungen man gegenwärtig zurechtkommen muss und welche Hilfsmittel dabei bereits eingesetzt werden. Bei den Gutachtern handelt es sich in der Regel um ausgebildete medizinische oder pflegerische Fachkräfte. Hierbei ist es besonders wichtig, wirklich jede einzelne Aufwendung die im Alltag vonnöten ist zu erwähnen, so klein und unaufwändig sie auch erscheinen mag. Das Gutachten orientiert sich an einem umfassenden Fragenkatalog, wobei in einzelnen Lebensbereichen Punkte vergeben werden. Je höher die erreichte Punktzahl umso höher ist der Pflegegrad. Der Medizinische Dienst gibt auf seiner Webseite noch weitere Einblicke in die Pflegebegutachtung.

Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse

Im Anschluss an die Pflegebegutachtung spricht der Gutachter sich für einen Pflegegrad aus. Die Pflegekasse evaluiert basierend auf dem Gutachten, ob der vom Gutachter ermittelte Pflegegrad bewilligt wird oder nicht. Ungefähr fünf Wochen nach dem Hausbesuch wird dem Antragsteller der Pflegegrad mitgeteilt.

Schritt 5: Bewilligung oder Ablehnung

Nachdem die Pflegekasse das Gutachten des medizinischen Dienstes individuell evaluiert hat, erhält der Antragsteller nach ca. fünf Wochen die Entscheidung über den Antrag. Pflegegrad zugeteilt und die entsprechenden Leistungen können in Anspruch genommen werden. Für den Fall, dass nach der Begutachtung ein falscher Pflegegrad oder gar kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse eingelegt werden. Falls der Pflegegrad nach einer gewissen Zeit nicht mehr den Anforderungen des Pflegenden entspricht oder ein neues Krankheitsbild festgestellt wird, kann eine Höherstufung erfolgen.

Was tun mit dem bescheinigten Pflegegrad?

Nachdem man den MDK Bericht zur Begutachtung erhalten hat, kann nun entschieden werden, wie der bescheinigte Pflegegrad eingesetzt wird. In vielen Fällen werden bereits durch den MDK-Gutachter Hilfsmittel vorgeschlagen. Diese können auch ohne gesonderte Genehmigung in Anspruch genommen werden. Weitere Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Pflegegeld, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder Hilfsmittel werden jedoch gesondert betrachtet. Unter diese Kategorie fallen ebenfalls Hausnotrufgeräte, die durch einen gesonderten Antrag bei der Kasse angefragt werden müssen. 

Wir wissen, wie zeitaufwändig und bürokratisch dieser Prozess sein kann und übernehmen daher gerne die Beantragung unserer Notrufgeräte kostenfrei. Unsere Ansprechpartnerinnen und -partner helfen gerne weiter: [email protected] oder unser Kontaktformular.