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Bestimmt haben Sie schon einmal etwas von Altersgerechtem Wohnen gehört. Doch was steckt eigentlich dahinter? Welche Wohnformen gibt es und wie kann die gewohnte Umgebung altersgerecht umgestaltet werden? Das haben wir für Sie in diesem Ratgeber zusammengetragen. 

Was bedeutet „altersgerechtes Wohnen“? 

Mit dem Begriff „altersgerechtes Wohnen“ wird eine Wohnform bezeichnet, die älteren Menschen ein barrierefreies und komfortables Leben ermöglichen soll.  

Abhängig von der individuellen Präferenz und den finanziellen Möglichkeiten stehen Seniorinnen und Senioren verschiedene Wohnformen zur Verfügung. 

Verschiedene Wohnformen im Alter 

Pflegeheim 

Für Personen, die auf eine intensive Pflege angewiesen sind, sollte ein Umzug in ein Pflegeheim eine sinnvolle Option sein. Hier werden umfassende Pflegemöglichkeiten geboten. Um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, ist ein Pflegegrad notwendig. 

VorteileNachteile
- medizinisches Fachpersonal rund um die Uhr verfügbar
- intensive Betreuung und Pflege
- hohes Sicherheitsgefühl
- Angehörige haben die Möglichkeit mehr Zeit mit den Pflegebedürftigen zu verbringen, anstatt sich um die reine Pflege zu kümmern
- barrierefreies Wohnen
- soziale Kontakte
- Umzug in eine fremde Umgebung
- relativ hoher finanzieller Aufwand
- wenig Privatsphäre
- starre Tagesabläufe




Seniorenheim 

Anders verhält es sich bei Seniorenheimen (bzw. Alten- oder Altersheimen), denn hier dürfen auch nicht pflegebedürftige Personen einziehen. Außerdem steht hier im Gegensatz zum Pflegeheim der soziale Aspekt in der Gemeinschaft im Vordergrund und es gibt ein abwechslungsreiches Freizeitangebot. Die genauen Unterschiede haben wir bereits in einem früheren Artikel erläutert.

VorteileNachteile
- medizinisches Fachpersonal rund um die Uhr verfügbar
- hohes Sicherheitsgefühl
- soziale Kontakte
- abwechslungsreiche Freizeitgestaltung
- Umzug in eine fremde Umgebung
- relativ hoher finanzieller Aufwand


Seniorenresidenz 

Eine Seniorenresidenz ist einem Seniorenheim grundsätzlich sehr ähnlich. Jedoch handelt es sich bei Seniorenresidenzen um die luxuriösen Varianten, denn oft erinnern sie eher an eine Hotelanlage. Seniorinnen und Senioren leben dort in einer altersgerechten Wohnung, werden im Falle einer Pflegebedürftigkeit bestens versorgt und können noch dazu die gehobenen Vorteile genießen, die sonst eher ein Hotel zu bieten hat. Dazu zählen zum Beispiel Kultur- und Freizeitangebote, sowie Schwimmbäder, Bibliotheken, Theater und Restaurants. Oftmals gibt es auch Arztpraxen im Haus. 

VorteileNachteile
- luxuriöses Wohnambiente
- zahlreiche Freizeit- und Kulturangebote
- umfangreiche Pflege möglich
- hoher Kostenfaktor
- Pauschalbeträge enthalten oftmals Leistungen, die nicht benötigt werden

Wohngemeinschaft 

Eine weitere Möglichkeit bieten Senioren – Wohngemeinschaften, in denen sich ältere Menschen gegenseitig unterstützen können. Außerdem bietet diese Option auch in finanzieller Hinsicht einen großen Vorteil, da die monatlichen Mietkosten gemeinsam getragen werden und infolgedessen viel Geld gespart werden kann. Optional kann sich auch eine Pflegekraft oder zusätzliche Hilfskraft regelmäßig um die WG-Bewohnerinnen und –Bewohner kümmern oder im Haushalt unterstützen. Dennoch sollte man sich diese Idee gut durch den Kopf gehen lassen und überlegen: Mit wie vielen Menschen möchte ich mein Zuhause teilen? Möchte ich nur mit Bekannten und Freunden zusammen leben oder dürfen es auch Fremde sein?  

VorteileNachteile
- soziale Kontakte
- Pflege kann gemeinsam in Anspruch genommen werden
- weitere Dienstleistungen können gemeinsam genutzt und finanziert werden (Haushaltshilfe o.Ä.)
- geringere Mietkosten
- Zuschüsse der Pflegekasse für barrierefreien Umbau können zusammengerechnet werden (jedoch bis maximal 16.000 Euro)
- weniger Privatsphäre als in einzelnen Wohnungen
- Konfliktpotenzial bei den Themen Geld und Haushaltsführung
- Auswahl passender (barrierefreier) Wohnungen noch relativ gering



Betreutes Wohnen 

Auch beim betreuten Wohnen bleibt die Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren weitgehend erhalten. Die Wohnanlagen sind jedoch barrierefrei und somit seniorengerecht gestaltet, sodass sich die Mieterinnen und Mieter eigenständig und ohne fremde Hilfe innerhalb der Wohnung bewegen können. Außerdem werden je nach Wohnanlage zusätzlich altersgemäße Betreuungs- und Pflegedienstleistungen angeboten, die je nach Bedarf hinzugebucht werden können. 

VorteileNachteile
- Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren bleibt erhalten
- altersgerechtes und barrierefreies Wohnumfeld
- eigene Wohnung und damit einhergehend mehr Privatsphäre
- soziale Kontakte
- weitere Leistungen können je nach Bedarf hinzugebucht werden
- Qualität der Angebote oft unterschiedlich
- betreute Wohneinrichtungen selten in Deutschland
- Pflege bei starker Pflegebedürftigkeit nicht optimal oder ausgeschlossen



Altersgerecht umbauen 

Wer sein eigenes Zuhause ungern verlassen möchte, hat die Möglichkeit, die Wohnung oder das Haus entsprechend umzubauen. Bei einer Umgestaltung sollen Barrieren möglichst entfernt werden, um Unfälle und Stürze zu vermeiden, die oftmals eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. 

VorteileNachteile
- pflegebedürftige Person muss nicht umziehen und kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben
- gewohnte Tagesabläufe bleiben weitestgehend vorhanden
- teilweise hoher finanzieller Aufwand
- hoher Organisationsaufwand

Die richtige Wohnform finden 

Es ist besser sich zu früh als zu spät Gedanken darüber zu machen, wie man im Alter wohnen möchte. Sobald klar, ist dass die Bewegungsfreiheit im eigenen zuhause eingeschränkt ist, sollten Sie über eine Änderung Ihrer Wohnform nachdenken. Stellen Sie sich dabei folgende Fragen: Bin ich mit meiner aktuellen Wohnsituation zufrieden? Möchte ich in meiner gewohnten Umgebung bleiben? Ist es notwendig meine Wohnsituation aufgrund körperlicher Einschränkungen zu ändern? 

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Beantwortung dieser Fragen. Wenn Sie zu dem Entschluss gekommen sind, Ihre Wohnsituation ändern zu müssen, sollten Sie sich mit Ihren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen auseinandersetzen. Brauchen Sie professionelle Unterstützung im Alltag? Möchten Sie soziale Kontakte knüpfen und in einer Gemeinschaft leben? 

Auch der finanzielle Faktor sollte nicht außer Acht gelassen werden. 

Altersgerecht umbauen 

Wenn Sie sich trotz körperlicher Einschränkungen dafür entschieden haben in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, sollte Ihre Wohnung altersgerecht umgebaut werden. 

Eine professionelle Wohnberatung kann Sie dabei unterstützen. Ihr Ziel ist es eine eigenständige Lebensführung in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und zu verlängern. So evaluiert ein Wohnberater oder eine Wohnberaterin die gegenwärtige Wohnsituation und erarbeitet dann gemeinsam mit der betroffenen Person ein Wohnkonzept, um das Leben in den eigenen vier Wänden langfristig aufrecht zu erhalten. Wohnberaterinnen und Wohnberater agieren im Auftrag der Stadt oder der Gemeinde. Hier finden Sie eine Auskunft über Angebote in Ihrer Nähe. 

Kosten 

Das Anpassen der eigenen Wohnung umfasst kleinere, aber auch größere Maßnahmen. Aus diesem Grund kann auch keine genaue Angabe zu den Kosten gemacht werden, da diese sehr unterschiedlich ausfallen können. 

Pflegebedürftige Personen können sich bauliche Maßnahmen von der Pflegeversicherung bezuschussen lassen. Wenn durch die Maßnahme die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert wird, gewährt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000€. Um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, muss zwingend ein Pflegegrad vorliegen. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, erfahren Sie hier.

Kleine Änderungen 

Es ist zu empfehlen, die gesetzlich korrekte Barrierefreiheit nach Normvorschrift zu erreichen, jedoch kann auch schon mit kleineren Maßnahmen die Sturzgefahr gemindert werden.  

Teppiche, Fußläufer und andere Stolperfallen sollten bestenfalls komplett entfernt oder sicher befestigt werden. Zudem sollte ausschließlich standfestes und gesichertes Mobiliar in der Wohnung stehen. Auch durch das Entfernen größerer Dekoelemente, wie zum Beispiel Blumentöpfe kann mehr Bewegungsfreiheit erreicht werden. 

Wichtig ist außerdem eine Anpassung der Sitzmöbel, um das Aufstehen für Seniorinnen und Senioren zu erleichtern. 

Des Weiteren gibt es auch einige Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern können. Dazu gehören etwa eine Sitzerhöhung auf dem WC oder ein Badewannensitz. Haltegriffe sollten überall dort angebracht werden, wo ein sicherer Halt benötigt wird – sei es in der Dusche oder im Flur. 

Größere bauliche Maßnahmen  

In einigen Fällen sind jedoch auch umfangreichere Baumaßnahmen von Nöten, um das Alt werden in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Solche Maßnahmen sind vor allem dann erforderlich, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist die Treppe zu nehmen oder sich selbstständig zu waschen. Hier können Baumaßnahmen, wie das Anbringen eines Treppenlifts, das Befestigen fester oder mobiler Rampen oder der Einbau einer barrierefreien Dusche den Alltag erleichtern. 

Es ist ratsam sich vor der Umsetzung dieser Baumaßnahmen umfassend beraten zu lassen. Auch bei der Finanzierung sollten Sie Fachpersonal zu Rate ziehen. Ein alters- und behinderungsgerechter Umbau der Wohnung ist nämlich schnell mit hohen Kosten verbunden. Einige der Umbauarbeiten werden jedoch vom Staat gefördert.  

Altersgerechte Assistenzsysteme 

Doch auch mithilfe von modernen Technologien können Seniorinnen und Senioren ihren Alltag selbstbestimmt gestalten. Klingt kompliziert? Der Schein trügt, denn das ist es gar nicht. So sind sogenannte Altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) genaustens darauf abgestimmt ältere oder pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Die einfache Bedienbarkeit steht dabei im Vordergrund, damit gewährleistet ist, dass auch Menschen höheren Alters und mit weniger technischer Affinität diese Technologien nutzen können. 

Im Bereich AAL gibt es eine große Bandbreite an Produkten, die im Alltag unterstützen: Smarte Systeme, die ständig dazu lernen, telemedizinische Konzepte, wodurch ein Gang zum Arzt digital möglich ist, oder Notruf-Systeme, die automatisch Hilfe holen. Der Vorstellung ist hier keine Grenze gesetzt. 

So kann zum Beispiel ein Notruf-System für zusätzliche Sicherheit sorgen. Sollte es zu einem Sturz oder anderem Unfall kommen, kann auf Knopfdruck unverzüglich Hilfe angefordert werden.    

Mehr über Smart Home Technologien und AAL erfahren Sie in dem passendem Blogbeitrag dazu.

Letztendlich muss jeder selbst darüber entscheiden, wie und wo er im Alter wohnen und leben möchte. Dennoch ist es wichtig, sich mit allen Möglichkeiten und Optionen vertraut zu machen, um die richtige Entscheidung für sich treffen zu können.  

Wer im eigenen Zuhause alt werden möchte, muss sich einigen Herausforderungen stellen. Glücklicherweise gibt es etliche Hilfsmittel, die Menschen im Alltag unterstützen und zum Beispiel körperliche Beeinträchtigungen und Beschwerden lindern können.  

Doch wie sind diese Hilfsmittel eigentlich definiert, was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, wer hat Anspruch darauf und wie kann man sie beantragen? Fragen über Fragen, die in Verbindung mit diesem Thema aufkommen. Wir bringen Licht ins Dunkel und geben einen Überblick. 

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln? 

Nicht allen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen ist klar, was Hilfsmittel von Pflegehilfsmitteln unterscheidet.  

Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die eine medizinische Therapie unterstützen sollen. Dank dieser Hilfsmittel kann der Erfolg einer Krankenbehandlung gesichert, eine drohende Behinderung vorgebeugt oder eine bereits bestehende Behinderung ausgeglichen werden. Die Gegenstände werden dabei von Patientinnen und Patienten im Alltag selbst genutzt.

Beispiele dafür sind etwa Prothesen, Rollstühle, Brillen oder auch Hörgeräte. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel durch die Krankenkasse übernommen, sofern ein eine Ärztin oder ein Arzt ein Hilfsmittel auf einem Rezept verordnet.

Pflegehilfsmittel hingegen sollen die Beschwerden von Pflegedürftigen lindern und ihnen und ihren Betreuenden die Pflege erleichtern. Hier liegt die Zuständigkeit jedoch bei der Pflegekasse und nicht der Krankenkasse. 

Pflegehilfsmittel werden dabei in zwei verschiedene Kategorien unterteilt: 

  • Technische Hilfsmittel 
  • Verbrauchsprodukte 

Technische Hilfsmittel sind langlebige Gegenstände, die Pflegebedürftigen häufig nur leihweise zur Verfügung gestellt werden. Diese Gegenstände erleichtern die Lebensführung im Alltag und unterstützen eine selbstständige Lebensweise. Dazu gehören zum Beispiel Lagerungshilfen, Pflegebetten oder auch Hausnotruf-Systeme. 

Verbrauchsprodukte sollen der häuslichen Pflege dienen. Sie werden in der Regel einmalig gebraucht und anschließend nicht wiederverwendet. Beispiele dafür sind Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Seniorin im Rollstuhl im Fahrstuhl

Wer hat Anspruch darauf? 

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die Krankenkasse. Allerdings muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Dann kauft die gesetzliche Krankenkasse das Hilfsmittel, übernimmt die Kosten dafür oder stellt es leihweise zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist, dass der Anspruch ebenfalls die notwendige Änderung, Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung umfasst, ebenso wie die Ausbildung für den Gebrauch des Hilfsmittels. Auch die anfallenden Stromkosten für das Betreiben von elektrischen Hilfsmitteln sind miteingeschlossen.   

Privat Krankenversicherte haben in ihrem Vertrag mit ihrer Krankenversicherung den Leistungsumfang für Hilfsmittel vereinbart und bekommen somit die Kosten für Hilfsmittel nur in dem versicherten Rahmen erstattet. 

Anspruch auf Pflegehilfsmittel hingegen haben Versicherte, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und demnach ein Pflegegrad vorliegt, wenn sie in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden.  

Hilfsmittel beantragen 

Hilfsmittel werden in der Regel von Ärztinnen und Ärzten verordnet. Das Rezept sollte so präzise wie möglich ausgefüllt sein. Besonders wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit aus diesem hervorgeht. Wenn nur ein bestimmtes Hilfsmittel in Frage kommt, sollte dies direkt benannt werden – am besten mit der konkreten Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis.

Hier kann man auch vorab einen guten Überblick bekommen, welche Hilfsmittel Versicherten zur Verfügung stehen. Zudem ist eine Begründung, warum nur dieses Hilfsmittel in Frage kommt, zu empfehlen. Anschließend wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf die Versorgung mit Hilfsmitteln gestellt.  

Unser Tipp:
Mittlerweile haben viele Krankenkassen Apps, die die Antragstellung erleichtern.
So können Sie Papier, Geld und Zeit sparen! 

Nun heißt es abwarten, bis die Krankenkasse über den Antrag entschieden hat. Sobald dies geschehen ist, werden Sie noch darüber informiert, wie und mit welchen Hilfsmittelanbieter die Versorgung stattfindet. 

Pflegehilfsmittel beantragen 

Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, ist das Prozedere ganz ähnlich. Hier muss jedoch ein Pflegegrad vorliegen. Wie dieser beantragt werden kann, erfahren Sie hier. 

Außerdem muss der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese hat innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang darüber zu entscheiden. In den Fällen, in denen ein medizinisches Gutachten notwendig ist, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.  

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis gibt eine Orientierung darüber, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden. 

Seniorin und Tochter gemeinsam am Laptop

Muss ein Eigenanteil gezahlt werden? 

Bei einigen Hilfsmitteln gibt es Festbeträge. So zum Beispiel für Sehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzmitteln, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stoma-Artikel und Einlagen. Bei diesen erfolgt die Kostenübernahme nur bis zu einem bestimmten Betrag. Der Eigenanteil richtet sich demnach nach dem Festbetrag, indem die Differenz zu diesem selbst bezahlt werden muss. 

Bei der Zuzahlung wird zwischen „nicht zum Verbrauch bestimmten“ und „zum Verbrauch bestimmten“ Hilfsmitteln unterschieden. So zahlen Versicherte bei nicht zum Verbrauch geeigneten Hilfsmitteln 10% des Abgabepreises dazu, jedoch mindestens 5€ und maximal 10€. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln zahlt der Versicherte 10% des Abgabepreises (je Packung) zu, jedoch maximal 10€ monatlich. 

Von der Zuzahlung sind jedoch einige Personengruppe befreit: 

  • Schwangere, wenn die Verordnung des Hilfsmittels in unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung steht 
  • Kinder und Jugendlich bis 18 Jahre 
  • Versicherte der Unfallversicherung (Jedoch gilt auch hier die Regel der Festbeträge! Wenn diese im Sinne der Krankenversicherung festgesetzt sind, trägt die Unfallversicherung die Kosten auch nur bis zu dieser Höhe.) 

Auch bei Pflegehilfsmitteln wird hinsichtlich des Eigenanteils unterschieden, um welche Art von Pflegehilfsmittel es sich handelt. Bei technischen Hilfsmitteln beträgt der Eigenanteil 10%, jedoch maximal 25€. Für Verbrauchsprodukte werden bis zu 25€ pro Monat von der Pflegekasse erstattet.  

Heute, am 08. März ist der internationale Frauentag. Seit mehr als 100 Jahren gilt dieser Tag als Symbol für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Und auch wenn sich in den letzten Jahren vieles zum Positiven geändert hat, findet auch heute leider noch eine systematische Benachteiligung von Frauen statt. Das lässt sich in vielen Bereichen feststellen – so auch, wenn es um die häusliche Pflege von Angehörigen geht.  

Wenn es in der Familie zu einem Pflegefall kommt, übernehmen meistens die Frauen die häusliche Pflege des Angehörigen. Der zeitliche Aufwand ist dabei nicht zu unterschätzen: Häufig leidet das Privat- und Berufsleben unter dieser zusätzlichen Aufgabe, sodass Viele ihre Berufstätigkeit reduzieren, um für die Angehörigen da sein zu können.  

Warum die pflegerische Verantwortung überwiegend an die Frauen der Familie übertragen wird und wie man die häusliche Pflege gerecht aufteilen kann, erfahren Sie in diesem Magazinbeitrag.  

Seniorenhand mit Gehhilfe

So ist der typische pflegende Angehörige:

Einem Gutachten zufolge lässt sich das Profil von pflegenden Angehörigen folgendermaßen beschreiben:

  • durchschnittliches Alter: 55 bis 64 Jahre
  • knapp 70% weiblich
  • die Mehrheit ist verheiratet
  • 65% weiterhin berufstätig

Der Umfang der häuslichen Pflege beläuft sich auf 21 Stunden pro Woche. Häufig wird die Pflege dann in Kombination mit einer Teilzeiterwerbsfähigkeit realisiert. Die Pflegedauer beträgt im Schnitt vier Jahre. 

Doch warum gibt es so große Unterschiede in Hinblick auf das Geschlecht? 

Das hat vor allem viel mit gesellschaftlicher Arbeitsteilung und Geschlechterklischees zu tun. So werden bestimmte Arbeitsbereiche gesellschaftlich als „männlich“ oder eben „weiblich“ angesehen. Zu den „weiblichen“ Arbeitsbereichen gehören so zum Beispiel die Kinderbetreuung oder die Nahrungszubereitung. Und auch die pflegerische Arbeit wird als Aufgabe von Frauen angesehen und diesen somit zugeteilt.  

Dennoch befinden wir uns in einem Wirtschaftssystem, das nur bezahlte Arbeit auf dem Markt anerkennt, sodass die gesellschaftlich unverzichtbare Care-Arbeit unbezahlt bleibt. Leider kann dies verheerende Folgen für Frauen haben.  

Welche Folgen kann das haben? 

Wird die Pflege innerhalb der Familie nicht aufgeteilt, sondern fällt alleinig auf die Frau zurück, kann das auch auf die psychische Gesundheit auswirken. Vielleicht fühlt sie sich im Stich gelassen und aufgrund mangelnder finanzieller und sozialer Unterstützung nicht wertgeschätzt. Gleichzeitig stellen viele Frauen ihren Beruf zugunsten der Familie zurück und entscheiden sich beispielsweise für ein Teilzeitmodell. So bleibt die Arbeitsbelastung durch die Pflege der Angehörigen oft gleich oder ist sogar höher, während das Einkommen und somit auch der Rentenanspruch sinken. Viele Frauen werden dadurch in die Altersarmut getrieben, denn sie zahlen geringere Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein oder sind ausschließlich über ihren Partner abgesichert.

Frau pflegt ihren Mann

Wie kann Pflege innerhalb der Familie gerecht aufgeteilt werden? 

Wichtig ist, dass sich die Familie frühzeitig zusammensetzt, um den eventuell eintretenden Fall der Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu besprechen. Dabei müssen alle Personen miteinbezogen werden! Auch diejenigen, die sich dieser Verantwortung gerne entziehen würden.  

Zusätzlich bietet es sich an, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Diese kann bei sozialrechtlichen Fragen aushelfen, sowie einen Überblick zu Hilfsangeboten der Leistungsträger geben. 

Dennoch ist es wichtig festzuhalten, dass Veränderungen vor allem gesellschaftlich erfolgen müssen. Geschlechtergerechtigkeit kann nur dann erreicht werden, wenn Care-Arbeit wertgeschätzt wird. Diese Wertschätzung muss sich auch in Wirtschaft und Politik widerspiegeln, so zum Beispiel durch finanzielle Fördermöglichkeiten oder flexible Arbeitszeitmodelle. 

 

Wenn das eigene Zuhause den Ansprüchen nicht mehr gerecht wird, gibt es verschiedene Einrichtungen, wie Seniorenheime oder Pflegeheime, die die Versorgung von Pflegebedürftigen langfristig übernehmen. Doch nicht selten herrscht nur ein vorübergehender Bedarf an Pflege für die Angehörigen. So zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, oder wenn es den Liebsten plötzlich schlechter geht und ein Umbau der Wohnung notwendig ist.

Übernimmt man die Pflege der Angehörigen selbst, kann es zu Herausforderungen oder Ausfällen kommen, wenn man etwa selbst krank wird und so die Liebsten nicht mehr versorgen kann. Doch was passiert dann?

In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person über einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung untergebracht.

Der Begriff "Kurzzeitpflege" wirft zunächst einmal mehr Fragen auf und viele wissen nicht, was dahinter steckt. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Pflegekassen jährlich bis zu 1.612 Euro Kurzzeitpflegegeld bezuschussen? Im folgenden haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Kurzzeitpflege beleuchtet.

Ärztin sitzt am Bett einer Seniorin

Kurzzeitpflege: Was ist das überhaupt?

Für pflegebedürftige Personen gibt es die Möglichkeit, über einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden, wenn die häusliche Pflege währenddessen nicht abgedeckt werden kann. Unter der Kurzzeitpflege versteht man also die Unterbringung einer zu pflegenden Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Unterbringung ist dabei von vorneherein begrenzt auf eine Dauer von bis zu 8 Wochen, beziehungsweise 56 Tage. Mit vollstationären Einrichtungen sind Einrichtungen gemeint, die von der Pflegekasse zugelassen sind, in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Pflegeheime.

Was der Unterschied zwischen Seniorenheimen, Pflegeheimen und Altenheimen ist, erfahren Sie hier.

Sollte es nicht absehbar sein, dass nach den 8 Wochen die Pflege daheim nicht mehr durchführbar ist, kann die langfristige vollstationäre Pflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

In welchen Fällen wird Kurzzeitpflege beantragt?

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, um eine Kurzzeitpflege zu beantragen. Folgende Beispiele sind gerechtfertigte Gründe dafür:

Krankheitsfall: Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Nach einem Unfall oder Aufenthalt im Krankenhaus wird zusätzliche Pflege benötigt, die nicht mehr daheim oder von den Angehörigen durchgeführt werden kann. Für die Zeit der Genesung kann die Kurzzeitpflege beantragt werden.

Verschlechterung des Zustands

Eine plötzliche Verschlechterung des Zustandes der pflegebedürftigen Person bedarf ein Umbau des Zuhauses, um weiterhin im Alter selbstbestimmt zu leben. Während den Umbauten wird die Unterbringung in einer vollstationäre Einrichtung bezuschusst.

Urlaub

Die Angehörigen die sonst unterstützen, fahren im Urlaub, können aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt für eine kurze Zeit die Pflege nicht weiterführen.

Die Kurzzeitpflege kann auch dazu genutzt werden, um Angehörige von der oft herausfordernden Pflege für einen gewissen Zeitraum zu entlasten. Die Kurzzeitpflege muss nicht zwangsläufig in der Nähe des Domizils stattfinden.

Ist zum Beispiel ein Urlaub in Deutschland geplant, kann eine geeignete Einrichtung am Urlaubsort die Kurzzeitpflege übernehmen. So kann man den Urlaub mit seinen Liebsten entspannt gemeinsam verbringen.

Wer hat einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege?

Anspruch auf die Kurzzeitpflege habe alle Personen, die mindestens den Pflegegrad 2 besitzen, dies beinhaltet die 8 Wochen Kurzzeitpflege und die maximalen 1.612 Euro im Jahr.

Personen mit dem Pflegegrad 1 können für die Leistungen der Kurzzeitpflege einen Entlastungbeitrag in Höhe von 125 pro Monat beantragen. Dieser Betrag muss nicht jeden Monat genutzt werden, sondern kann angespart werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst.

Erfahren Sie hier mehr über den Pflegegrad und wie man diesen beantragen kann.

Sollte der Fall eintreten, dass eine Person keinen Pflegegrad hat und der Zustand sich plötzlich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls verschlechtert, hat die pflegebedürftige Person den vollen Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Die Beantragung muss allerdings bei der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse erfolgen. In diesem Fall kann die Kurzzeitpflege nicht für die Entlastung von Angehörigen beantragt werden, sondern ist ausschließlich für die Überbrückung von Pflegeengpässen gedacht.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung muss immer vor Pflegebeginn erfolgen, da die Einrichtung von der Pflegekasse vorab bewilligt werden muss. Je nach Pflegekasse ist nur ein formloser Antrag möglich - am besten informiert man sich bei der jeweiligen Pflegekasse in welcher Form der Antrag gestellt werden muss. Sollte die pflegebedürftige Person den Antrag nicht selbst stellen können, kann eine eingetragene Vertreterin oder ein eingetragener Vertreter die Beantragung übernehmen.

Seniorin bearbeitet Dokumente

Kurzzeitpflege: Werden Kosten übernommen?

Für die Kurzzeitpflege werden nur die Pflegeleistungen übernommen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung selbst getragen werden müssen. In manchen Bundesländern kann das Pflegeheim zusätzlich Investitionskosten in Rechnung stellen, zum Beispiel für die Instandhaltung des Gebäudes.

Ist die pflegebedürftige Person oder ihre Familie nicht in der Lage den Eigenanteil der Kosten zu zahlen, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Wird dieser bewilligt, übernimmt das Sozialamt den Eigenanteil der Kosten.

Der Maximalbetrag von 1.612 Euro ist unabhängig vom Pflegegrad, allerdings werden in den Einrichtungen die Pflegekosten für eine Person zum Beispiel mit den Pflegegrad 4 oder 5 höher berechnet, als für eine Person mit dem Pflegegrad 2. Das hat als Konsequenz, dass Personen mit höherem Pflegerad den Zuschuss vor Ablauf der 8 Wochen ausgeschöpft haben können. Pflegekosten, die über die maximale Leistung der Kurzzeitpflege gehen, müssen selbst getragen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit die 1.612 Euro der Verhinderungspflege vollständig oder anteilig auf das Kurzzeitpflegegeld anzurechnen, zusammengerechnet sind das bis zu 3.224 Euro.

Ist die Kurzzeitpflege auch in Zeiten von Corona möglich?

Der Anspruch auf die Kurzzeitpflege besteht weiterhin, doch viele pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sind sich unsicher, ob eine Unterbringung in einer externen Einrichtung in Zeiten der Corona-Pandemie sicher ist. In diesem Fall ist es ratsam, sich bei den jeweiligen Einrichtungen über das bestehende Schutzkonzept zu informieren.

Handelt es sich nicht um einen Notfall, kann es sein, dass die pflegebedürftige Person sich vorab daheim in Quarantäne begeben und einen negativen Corona-Test bei der Aufnahme vorweisen muss. Zum Schutz der Bewohner wird das Sicherheitskonzept für Besucher immer strenger, in vielen Einrichtungen ist der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske und mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich.

Zusammenfassung

Und zum Schluss nochmal alle wichtigen Fakten auf einen Blick:

  • Die Kurzzeitpflege (8 Wochen bis 1.612 Euro) übernimmt die Kosten der Pflegeleistungen in einer zugelassenen Einrichtung, wenn die Pflege zeitlich begrenzt nicht Zuhause stattfinden kann.
  • Anspruch besteht ab einen Pflegegrad von 2 bis 5 und bei Unfällen oder Krankheiten auch ohne Pflegegrad
  • Die Beantragung muss immer vor dem Beginn der Kurzzeitpflege stattfinden.
  • Es werden ausschließlich die Kosten für die Pflege getragen, Verpflegungs- und Investitionskosten sind selbst zu tragen.
  • Das Verhinderungspflegegeld kann auf das Kurzzeitpflegegeld aufgerechnet werden (zusätzlich bis zu 1.612 Euro).
  • Mit geeigneten Sicherheitskonzepten senken die Einrichtungen das Risiko einer Corona-Infektion in ihren Einrichtungen

Die Sicherheit unserer Liebsten hat für uns höchste Priorität. Insbesondere sorgen wir uns um ältere Angehörige, die zwar noch immer in der Lage sind, ihren Alltag alleine zu bestreiten, bei denen jedoch die Gefahr eines Unfalls im eigenen Zuhause unterschwellig allgegenwärtig ist.  

Eigens für solche Unfälle gibt es den Hausnotruf, der anhand eines Knopfdrucks schnell und zuverlässig Hilfe vermittelt. Obwohl dieses Notruf-System täglich Leben rettet, wirft das Wort Hausnotruf bei älteren Menschen zahlreiche Fragen auf. Fragen, die eher Unsicherheit wecken, sollten sie unbesprochen bleiben.

Seniorin und Tochter umarmen sich

Um die Liebsten von der Notwendigkeit eines Hausnotrufgeräts zu überzeugen, haben wir im folgenden Text Aussagen gesammelt, die uns immer wieder rund um das Thema Hausnotruf begegnen, die teilweise aber auch falsch sind und mit deren Klarstellung sich der ein oder andere vielleicht auf das Experiment Hausnotruf einlässt. 

"Das kostet doch wieder ein Vermögen!" 

Ein Hausnotruf muss keine kostspielige Anschaffung sein! Viele Anbieter bieten ein monatliches Abonnement an, wodurch man sich weder langfristig binden muss, noch hohe Anschaffungskosten aufwenden muss. So kann schnell und flexibel auf Veränderungen in der Lebenssituation reagiert werden. Zusätzlich dazu bieten einzelne Anbieter die Möglichkeit, das Gerät vorab einen Monat lang kostenlos zu testen.   

Darüber hinaus gibt es eine Bezuschussung durch die Pflegekasse. Bei Personen mit Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den klassischen Hausnotruf. Wie man einen Pflegegrad beantragen kann, haben wir hier zusammengefasst.

"Ich kann doch einfach das Telefon nutzen."

Natürlich ist das Telefon eine wunderbare Erfindung, allerdings bieten Hausnotrufgeräte bestimmte Vorteile, die ein Telefon nicht hat. Die Notrufnummer muss nicht händisch eingewählt werden, sondern wird allein durch die Betätigung der Notruftaste ausgelöst. In einer Notfallsituation ist es sehr wahrscheinlich, dass man vor lauter Aufregung die Notrufnummer vergisst oder man schlimmstenfalls nicht mehr in der Lage ist, das Telefon zu bedienen. Der Notrufknopf des Hausnotrufgeräts kann sogar am Arm oder um den Hals getragen werden, damit er in jeder Lebenslage erreichbar ist.

"Was ist der Unterschied zum Notruf 112?" 

Bei einem herkömmlichen Notruf über die 112 muss die anrufende Person wichtige Informationen (z.B. die Adresse) selbst mündlich übermitteln. Wird ein Notruf über das Hausnotrufgerät abgesetzt, weiß die Notrufhelferin oder der Notrufhelfer in der Notrufleitstelle genau, wer anruft, wo die Person wohnt und welche Medikamente eingenommen werden müssen. Dies spart wichtige Sekunden und gewährleistet die richtige Medikation und Hilfeleistung vor Ort.  

Die Ansprechperson ist spezifisch für solche Notfälle ausgebildet und bleibt auf Wunsch die ganze Zeit am Apparat, bis Hilfe vor Ort angekommen ist.    

"Da wird so ein  Riesenaufwand gemacht und der Krankenwagen steht auch gleich sirenenkreischend vor der Tür."  

Sobald der Knopf gedrückt wurde, meldet sich zunächst die Ansprechperson in der Notrufzentrale. In der Notrufzentrale sitzen ausgebildete Notfallhelferinnen und -helfer und stellen zur Einschätzung der Situation mehrere Fragen. Handelt es sich um einen falschen Alarm, z.B. weil man aus Versehen den Knopf gedrückt hat, wird natürlich kein Krankenwagen vorbei geschickt. Bei den meisten Anbietern erwarten Sie hierfür auch keine zusätzlichen Kosten. Bei kleineren, nicht medizinischen Notsituationen wird die von der Kundin oder dem Kunden angegebenen Hilfepersonen wie z.B. die Angehörigen oder der örtliche Pflegedienst informiert und zur Unterstützung vorbeigeschickt.  

"Ich will nicht, dass fremde Leute in mein Zuhause kommen!" 

Es gibt die Möglichkeit, das Hausnotrufgerät als reinen Familiennotruf einzusetzen. Beim Familiennotruf wird bei einem Notfall keine Notrufzentrale angerufen, sondern eigens bestimmte Kontaktpersonen aus der Familie oder der umliegenden Nachbarschaft.  Wird der Notrufknopf betätigt, werden alle ausgewählten Kontaktpersonen über den Notruf informiert. Diese Möglichkeit wird allerdings nicht von der Krankenkasse bezuschusst.   

"Was  ist, wenn ich stürze und nicht mehr an das Gerät rankomme?"

Zusätzlich zum stationären Hausnotrufgerät wird ein tragbarer Notrufknopf mitgeliefert. Ist eine Person sturzgefährdet, empfehlen wir den Notrufknopf immer bei sich zu tragen, entweder als Halskette oder als Armband. Diese können im Alltag wie ein Accessoire getragen werden und sind sogar wasserdicht, sodass sie beim Duschen oder Geschirrspülen nicht abgelegt werden müssen. Es existieren mittlerweile eine Vielzahl an Lösungen, um potenzielle Sturzquellen zu beseitigen und so Stürze zu verhindern, die wir in einem Artikel für euch schon zusammengefasst haben.    

Seniorin schaut verzweifelt

"Da brauche ich doch wieder einen extra Anschluss und muss alles umbauen."   

Um das Hausnotrufgerät in Betrieb zu nehmen, bedarf es zunächst nur einer klassischen Stromsteckdose. Dank Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten kann das Hausnotrufgerät am gewünschten Platz aufgestellt werden, ohne dass etwas umgebaut werden muss. Andere Anbieter benötigen darüber hinaus noch einen passenden Telefonanschluss. Dabei muss geprüft werden, ob dieser kompatibel mit dem Hausnotrufgerät ist. Um unabhängig vom Telefonanbieter zu sein, eignen sich am besten GSM-fähige Hausnotrufgeräte (also Geräte, die wie ein Handy mit Mobilfunkkarten arbeiten). Unsere Geräte benötigen lediglich einen herkömmlichen Stromanschluss und sind sofort einsatzbereit.

"Dann sieht doch jeder gleich das scheußliche Gerät!" 

Wichtig ist, dass das Gerät im Notfall gut zu erreichen ist, weswegen es an einem zentralen Punkt im Wohnraum platziert wird. Genau aus diesem Grund sind Hausnotrufgeräte meist in einem schicken und schlichten Design erhältlich. So schlicht, dass sie Besucherinnen und Besuchern erst gar nicht auffallen.  

"Es ist  ja noch  nie was passiert! Vielleicht lege ich mir später ein Gerät zu, wenn ich alt bin. " 

Und so soll es auch bleiben! In diesem Fall siegt Vorsicht vor Nachsicht. Ein Hausnotrufgerät ist nichts anderes als eine vorsorgliche Absicherung. Es ist ein unauffälliges Helferlein, damit wir im Falle eines Notfalls den geringsten Schaden davontragen.  Leider informieren sich die  meisten  Menschen erst über das Hausnotrufgerät, nachdem ein Notfall passiert ist und mit dem Gerät Schlimmeres hätte verhindert werden können. Handle daher lieber früher als später.

Noch immer nicht überzeugt? Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch. Unsere Ansprechpartnerinnen und -partner helfen gerne weiter unter [email protected].

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade spielen eine große Rolle bei der finanziellen Unterstützung der Pflegetätigkeiten sowie der Kostenerstattung bei zugelassenen ambulanten Diensten. Doch was sind Pflegegrade und wie werden diese überhaupt bestimmt? Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit durch den Gesetzgeber in fünf Pflegegrade unterteilt: Pflegegrad 1 bis 5. Mit Hilfe dieser Pflegegrade soll die Pflegebedürftigkeit eines Menschen eingeschätzt werden, um angemessene Unterstützung im Alltag für diesen zu ermöglichen, denn je höher der attestierte Pflegegrad, desto mehr externe Hilfe kann angefordert werden. Die Pflegegrade geben Rückschlüsse auf den Grad der benötigten Unterstützung des Pflegebedürftigen. Pflegegrad 1 stellt dabei die niedrigste Stufe dar, wobei der Pflegebedürftige eine geringe Beeinträchtigung in der eigenen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorweist. Der Pflegegrad 5 hingegen stellt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung dar. Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit basiert auf einem Punktesystem, das anhand eines detaillierten Fragenkatalogs erarbeitet wird. Je nach Pflegegrad kann man für eine Dienstleistung oder einem Hilfsmittel mit Pflegekassenzulassung ein Zuschuss erhalten.

Der Begriff Pflegebedürftigkeit wurde unter § 14 SGB XI wie folgt definiert: 

Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Anleitung: In fünf Schritten zum Pflegegrad

Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. In Deutschland unterstützt der MDK die Pflegekassen mit seinen pflegerischen und medizinischen Kenntnissen bei der Entscheidung, welche Leistungen ein Patient oder eine Patientin beantragen kann. In der unten stehenden Anleitung haben wir kurz zusammengefasst, wie man in In fünf Schritten zum Pflegegrad erhält.

Schritt 1: Formloser Antrag

Zunächst beantragt man bei der Pflegekasse einen Pflegegrad anhand eines kurzen formlosen Antrags. Dies kann entweder per Post, per Telefon oder bei manchen Pflegekassen gar durch eine kurze E-Mail geschehen. Die Pflegekasse ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angliedert. Zuständige Stellen können daher dort erfragt werden. Die Pflegekasse sendet dem Antragsteller daraufhin das entsprechende Formular (Antrag auf Pflegeleistung) per Post oder per E-Mail zu. Das Formular wird im Anschluss vom Antragssteller bzw. einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse gesendet werden. Ausführliche Angaben hinsichtlich des Pflegebedarfs sind an dieser Stelle noch nicht notwendig. Nun heißt es warten: Sobald der Antrag durch die Pflegekasse geprüft wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst zur Durchführung der Begutachtung. Der Gutachter meldet sich in der Regel mit Terminvorschlägen beim Antragssteller.

Schritt 2: Vorbereitung auf den Hausbesuch

Eine gute Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ist essenziell! Eine besondere Hilfestellung an dieser Stelle sind sogenannte Pflegestützpunkte, die vor der MDK Begutachtung kontaktiert werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort erklären detailliert, auf was man bei der Begutachtung achten muss und geben Tipps für einen reibungslosen Ablauf. Am besten besucht man den Pflegestützpunkt mit der pflegebedürftigen Person, um sich gemeinsam vorzubereiten. Eine Übersicht über die bundesweiten Pflegestützpunkte gibt es beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), außerdem gibt es hier eine Checkliste für den MDK-Besuch.

Schritt 3: Die Pflegebegutachtung

Das Ziel der Begutachtung ist anhand von standardisierten Kriterien festzustellen, wie selbstständig der Lebensalltag bewältigt werden kann und wobei man Hilfe benötigt. Im Rahmen des Hausbesuchs schildert man den Gutachtern mit welchen Einschränkungen man gegenwärtig zurechtkommen muss und welche Hilfsmittel dabei bereits eingesetzt werden. Bei den Gutachtern handelt es sich in der Regel um ausgebildete medizinische oder pflegerische Fachkräfte. Hierbei ist es besonders wichtig, wirklich jede einzelne Aufwendung die im Alltag vonnöten ist zu erwähnen, so klein und unaufwändig sie auch erscheinen mag. Das Gutachten orientiert sich an einem umfassenden Fragenkatalog, wobei in einzelnen Lebensbereichen Punkte vergeben werden. Je höher die erreichte Punktzahl umso höher ist der Pflegegrad. Der Medizinische Dienst gibt auf seiner Webseite noch weitere Einblicke in die Pflegebegutachtung.

Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse

Im Anschluss an die Pflegebegutachtung spricht der Gutachter sich für einen Pflegegrad aus. Die Pflegekasse evaluiert basierend auf dem Gutachten, ob der vom Gutachter ermittelte Pflegegrad bewilligt wird oder nicht. Ungefähr fünf Wochen nach dem Hausbesuch wird dem Antragsteller der Pflegegrad mitgeteilt.

Schritt 5: Bewilligung oder Ablehnung

Nachdem die Pflegekasse das Gutachten des medizinischen Dienstes individuell evaluiert hat, erhält der Antragsteller nach ca. fünf Wochen die Entscheidung über den Antrag. Pflegegrad zugeteilt und die entsprechenden Leistungen können in Anspruch genommen werden. Für den Fall, dass nach der Begutachtung ein falscher Pflegegrad oder gar kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse eingelegt werden. Falls der Pflegegrad nach einer gewissen Zeit nicht mehr den Anforderungen des Pflegenden entspricht oder ein neues Krankheitsbild festgestellt wird, kann eine Höherstufung erfolgen.

Was tun mit dem bescheinigten Pflegegrad?

Nachdem man den MDK Bericht zur Begutachtung erhalten hat, kann nun entschieden werden, wie der bescheinigte Pflegegrad eingesetzt wird. In vielen Fällen werden bereits durch den MDK-Gutachter Hilfsmittel vorgeschlagen. Diese können auch ohne gesonderte Genehmigung in Anspruch genommen werden. Weitere Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Pflegegeld, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder Hilfsmittel werden jedoch gesondert betrachtet. Unter diese Kategorie fallen ebenfalls Hausnotrufgeräte, die durch einen gesonderten Antrag bei der Kasse angefragt werden müssen. 

Wir wissen, wie zeitaufwändig und bürokratisch dieser Prozess sein kann und übernehmen daher gerne die Beantragung unserer Notrufgeräte kostenfrei. Unsere Ansprechpartnerinnen und -partner helfen gerne weiter: [email protected] oder unser Kontaktformular.