Endlich Sommer! Für viele bedeutet das auch: Endlich Urlaub! Doch wer für die Pflege eines Angehörigen zuständig ist, gönnt sich selten eine Auszeit. Häufig nur, weil sie keinen Weg sehen die Pflege und einen Urlaub unter einem Hut zu bringen.
Tatsächlich gibt es jedoch einige Möglichkeiten, wie pflegende Angehörige zu ihrer wohlverdienten Entspannung kommen. Haben Sie zum Beispiel schonmal etwas von Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehotels gehört? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte darüber.
Wenn eine private Pflegeperson befristet ausfällt, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen im Jahr. Diese Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, überbrückt sowohl stundenweise, also auch längere befristete Verhinderungen. Stundenweise Verhinderungen können zum Beispiel ein Besuch bei einer Ärztin, einem Arzt oder eine familiäre Feier sein. Zu einer längeren befristeten Verhinderung zählen zum Beispiel Krankenhausaufenthalte der Pflegeperson, eine mehrtägige berufliche Fortbildung oder eben auch ein Urlaub.
Die Pflege kann für einen begrenzten Zeitraum durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Pflegende, aber auch durch andere pflegende Angehörige erfolgen.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Der Anspruch besteht erst dann, wenn die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat, auch wenn zu dieser Zeit kein oder nur Pflegegrad 1 vorlag. Nur zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege muss (mindestens) Pflegegrad 2 vorliegen.
Die Leistungen sind abhängig davon, wer die Verhinderungspflege sicherstellt. Wird sie von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro im Jahr.
Übernehmen jedoch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben die Verhinderungspflege dürfen die Aufwendungen der Pflegeversicherung grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten. Nur wenn zusätzliche Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrkosten aufkommen, kann die Leistung auf insgesamt bis zu 1.612 Euro aufgestockt werden.
Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitliche begrenzte Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Jahr beschränkt. Für diesen Zeitraum übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Der Maximalbetrag beschränkt sich jedoch auf 1.774 Euro im Jahr. In den meisten Fällen ist dieser Betrag bereits vor Ablauf der 56-Tage-Grenze erreicht.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
Seit 2015 können Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Werden die Leistungen der Kurzzeitpflege also nicht in voller Höhe ausgeschöpft, ist es möglich die Hälfte des Betrags für die Verhinderungspflege aufzuwenden. Dadurch stehen für diese dann bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung. So können letztlich auch längere Aufenthalte finanziert und der Eigenanteil begrenzt werden.
Eine weitere Option ist das gemeinsame Verreisen mit der pflegebedürftigen Person. Hier stellt sich jedoch die Frage: „Ist das überhaupt noch Urlaub, wenn ich mich währenddessen um die Pflege kümmern muss?“ Hierfür gibt es spezielle Angebote, durch die Erholung für die pflegende Person möglich ist, während die pflegebedürftige Person gleichzeitig vollumfassend umsorgt ist.
Einige Reiseveranstalter haben sich auf Pflegereisen spezialisiert oder bieten einzelne Reisen für diese bestimmte Zielgruppe an. Die Angebote sind vielfältig und decken unterschiedliche Bedarfe ab. So gibt es zum Beispiel Reiseangebote für Menschen mit Demenz oder für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Außerdem gibt es einige Vereine, die Urlaube für pflegebedürftige Menschen anbieten.
Einige Reiseveranstalter haben sich auf Pflegereisen spezialisiert oder bieten einzelne Reisen für diese bestimmte Zielgruppe an. Die Angebote sind vielfältig und decken unterschiedliche Bedarfe ab. So gibt es zum Beispiel Reiseangebote für Menschen mit Demenz oder für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Außerdem gibt es einige Vereine, die Urlaube für pflegebedürftige Menschen anbieten.
Pflegehotels bieten die perfekte Kombination aus einem Hotel und einer Pflegeeinrichtung. Sie als Pflegeperson bekommen den Service eines klassischen Hotels geboten - inklusive Rundum-Verpflegung, Wellness- und Fitnessangeboten. Darüber hinaus stehen zudem die Leistungen bereit, die beim Urlaub mit Pflegebedürftigen benötigt werden: der Service eines Pflegedienstes, eine barrierefreie Ausstattung und Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollatoren.
So kann gewährleistet werden, dass pflegende Angehörige Zeit für sich haben und den Kopf frei bekommen können. Sie können das Freizeitangebot nutzen, Ausflüge machen oder einfach nur in der Sonne entspannen, während ihre Liebsten umsorgt sind. Des Weiteren ist die Hotelgastronomie von Pflegehotels auf besondere Ernährungspläne eingerichtet und auch das Unterhaltungsprogramm richtet sich auch an pflegebedürftige Personen.
Der Begriff Pflegehotel ist jedoch nicht geschützt, sodass Sie genau hinschauen solltest, ob das Angebot auf Ihre und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst ist.
Anspruchsberechtigte können die Verhinderungspflege auch für einen Aufenthalt in einem Pflegehotel nutzen, auch wenn sie dabei von einem pflegenden Angehörigen begleitet werden. Das Hotel kann die Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen.
Notruf-Systeme können Ihnen Sicherheit geben, wenn Sie im Urlaub sind und Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zuhause bleibt. Denn auch wenn die Betreuung gesichert ist, ist es oft gar nicht so leicht abschalten zu können. Die Gedanken driften ab und häufig kommt die Frage auf „Wie geht es meinem Angehörigen gerade? Ist etwas passiert?“ Sollte tatsächlich etwas passieren, werden die Angehörigen im Urlaub direkt informiert. Das geht auch ganz simpel mit der easierLife App. Mehr dazu erfahren Sie hier.