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02.02.22

Weltkrebstag 2022: Krebsfrüherkennung und -vorsorge

Am 4. Februar findet zum 22. Mal der Weltkrebstag statt. Jährlich erkranken in Deutschland rund 510.000 Menschen neu an Krebs – und die Tendenz steigt und steigt. Über vier Millionen Menschen leben aktuell mit einer Krebserkrankung.  

Wahrscheinlich haben Sie selbst sogar eine erkrankte Person in Ihrer Familie oder kennen jemanden in Ihrem Umfeld, der davon betroffen ist. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Möglichkeiten der Vorbeugung und Behandlung es gibt. In unserem Magazin haben wir bereits einige Tipps zur Vorsorge zusammengestellt. Diese finden Sie hier zum nachlesen.

Ein wesentlicher Teil der Prävention sind auch die Früherkennungsuntersuchungen. Die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind nämlich oftmals besser, wenn eine Krebserkrankung bereits in einem frühen Stadium entdeckt wird. 

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das gesetzliche Früherkennungsprogramm, wann Sie Anspruch auf welche Untersuchungen haben und welche Vor- und Nachteile diese Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen mit sich bringen. 

Das gesetzliche Früherkennungsprogramm

In Deutschland gibt es ein gesetzlich festgelegtes Krebsfrüherkennungsprogramm. Das bedeutet, dass sich Bürgerinnen und Bürger ab einem gewissen Alter regelmäßig auf verschiedene Krebsarten untersuchen lassen können. Dazu gehören etwa Untersuchungen zu Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs oder Prostatakrebs. Die Untersuchungen werden vollständig von den Krankenkassen bezahlt und sind somit für jeden kostenlos. Außerdem ist die Teilnahme freiwillig, das heißt nicht jede Person ist verpflichtet zu den Vorsorgeuntersuchungen zu gehen. 

Und warum das alles?  

Krebserkrankungen sind mittlerweile die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Durch die Vorsorgeuntersuchungen können Erkrankungen in einem frühen Stadium entdeckt werden, wodurch die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und Heilung wesentlich höher sind.  

Arzt führt ein Gespräch mit einer Patientin

Krebsfrüherkennung, Vorsorge oder Screening - Was ist der Unterschied? 

Ziel der Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung ist es eine Krebserkrankung oder ihre Vorstufe zu entdecken, bevor sie entsteht oder Beschwerden mit sich bringt. Die Früherkennung ist jedoch nicht mit der Vorsorge gleichzustellen. 

Früherkennung 

Die meisten Untersuchungen geben Hinweise auf frühe Stadien eines bereits bestehenden Tumors. Die Behandlung wird dadurch einfacher und bei vielen Erkrankten sind auch die Heilungschancen höher. 

Vorsorge 

Einige wenige Tests, wie die für Darm- oder Gebärmutterhalskrebs tragen sogar dazu bei, die Krebsentstehung durch die Entdeckung einer Vorstufe zu verhindern. 

 Screening 

Als Screening werden Reihenuntersuchungen auf Krebsvor- und frühstadien bezeichnet bei denen die untersuchten Personen in zwei Risikogruppen eingeteilt werden: Einmal Personen mit einer geringen oder einer hohen Wahrscheinlichkeit, von der Krankheit betroffen zu sein. Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit werden dann zur weiteren endgültigen Diagnose untersucht. Anschließend werden als krank diagnostizierte Personen therapiert.

An wen richten sich das gesetzliche Früherkennungsprogramm? 

Grundsätzlich richten sich die Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten oder ihren Vorstufen an vermeintlich gesunde und symptomfreie Personen. 

Das gesetzliche Früherkennungsprogramm jedoch ist vor allem für Menschen ohne besonderes Krebsrisiko oder Krebsverdacht gedacht. So sollten sich Personen, die ein hohes Risiko haben an Krebs zu erkranken, besser bei ihren Ärztinnen und Ärzten beraten lassen, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung es gibt. Dazu gehören zum Beispiel Menschen, bei denen viele Verwandte an Krebs erkrankt sind oder die eine Vorerkrankung haben, die mit Krebs im Zusammenhang steht. 

Auch wer bereits Beschwerden hat, die auf eine Krebserkrankung hindeuten könnten, sollte eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Da können dann unabhängig von dem gesetzlichen Früherkennungsprogramm medizinisch notwendige Krebsfrüherkennungsuntersuchungen veranlasst werden.  

Ärztin untersucht die Haut einer Patientin

Untersuchungen im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogrammes 

Gebärmutterhalskrebs 

Die jährliche Untersuchung für Frauen ab 20 Jahren beinhaltet eine gynäkologische Untersuchung des inneren und äußeren Genitals. Frauen zwischen 20 und 34 erhalten auch einen Zellabstrich des Gebärmutterhalses, den sogenannten Pap-Test. Ab einem Alter von 35 Jahren kann zudem alle drei Jahre ein Test auf humane Papillomviren (HPV) wahrgenommen werden. Dieser Test wird dann mit dem Pap-Abstrich kombiniert. 

Brustkrebs 

Frauen ab einem Alter von 30 Jahren können für die Brustkrebsfrüherkennung einmal im Jahr zum Gynäkologen gehen. Dort werden die Brust und die Achselhöhlen abgetastet und auf Veränderungen geachtet. Frauen im Alter von 50 bis 69 werden zusätzlich alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen.   

Hautkrebs 

Um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen, können Personen über 35 Jahre alle zwei Jahre an der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung teilnehmen. Dies geschieht in Form von einer gezielten Befragung nach Hautveränderungen und einer Inspektion des gesamten Körpers.

Unser Tipp:
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen das Hautkrebsscreening in Form einer Extra- oder Mehrleistung bereits vor dem 35. Geburtstag. 

Prostatakrebs 

Männer ab 45 Jahre können jährlich eine Tastuntersuchung der Prostata durch den Enddarm in Anspruch nehmen. Zudem wird das äußere Genital untersucht und die Lymphknoten an der Leiste werden abgetastet. 

Darmkrebs 

Eine der wichtigsten Untersuchungen für die Früherkennung von Darmkrebs ist die Darmspiegelung. Diese wird für Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren angeboten. Frühestens nach 10 Jahren kann diese Untersuchung nochmals stattfinden. Insgesamt haben Männer und Frauen Anspruch auf zwei Darmspiegelung. Wenn die erste Untersuchung jedoch erst ab einem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die zweite Darmspieglung. 

Des Weiteren gehört auch ein Stuhltest auf nicht sichtbares Blut zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm. Dieser kann im Alter von 50 bis 54 einmal jährlich durchgeführt werden. Ab einem Alter von 55 Jahren kann er alle zwei Jahre durchgeführt werden. 

Was sind die Vor- und Nachteile der Vorsorgeuntersuchungen?  

Um sich für oder gegen die Untersuchungen zu entscheiden, müssen die Vor- und Nachteile dieser sorgfältig abgewägt werden. Zum einen ist es wichtig zu wissen, dass die Verfahren keine 100-prozentige Sicherheit geben. Durch die Untersuchungen können also nicht alle Erkrankten sicher als krank und alle Gesunden sicher als gesund identifiziert werden. Die Fehlerrate ist nicht besonders hoch, dennoch liegt sie auch nicht bei Null.

So kann ein Befund zum Beispiel „falsch positiv“ ausfallen. Ein Krebsverdacht wird geäußert und es folgen weitere Untersuchungen und Behandlungen, die gar nicht von Nöten gewesen wären. Auch die Möglichkeit eines „falsch negativen“ Befundes besteht und ein Tumor wird in der Früherkennung nicht entdeckt. Eventuell kann es auch dazu kommen, dass die Diagnose nur vorverlegt wird und sich somit nur die Zeit verlängert, in der die betroffene Person in Sorge lebt und behandelt wird. 

Bei einigen Untersuchungen ist der Nutzen besser belegt als bei anderen. Die Vorsorgeuntersuchungen bei Darm- oder Gebärmutterhalskrebs etwa sind nachweislich sinnvoll und haben zusätzlich den Vorteil, dass bei diesen Untersuchungen auch bereits Vorstufen erkannt werden können und somit der Krebs eventuell gar nicht erst entstehen kann. 

Der Nutzen der Untersuchungen auf Brustkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs ist jedoch umstritten. Einige Experten belegen diesen, während andere daran zweifeln. 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Früherkennung dann sinnvoll ist, wenn der Krebs zu einem Zeitpunkt entdeckt wird, zu dem er mit hoher Wahrscheinlichkeit geheilt oder erfolgreich behandelt werden kann. 

Wenn Sie sich weiterhin unsicher sind, sollten Sie sich umfassend bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens aufklären und beraten lassen.  

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