Pflegebedürftige erhalten Pflegegrad 4, wenn die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Typische Krankheitsbilder bei Pflegegrad 4 sind beispielsweise eine fortgeschrittene Multiple Sklerose, eine fortgeschrittene Demenz oder auch erhebliche körperliche Einschränkung in Verbindung mit einer leichten geistigen Beeinträchtigung.
Die Feststellung von Pflegegrad 4 ist wie bei allen anderen Pflegegraden das Ergebnis einer umfassenden Analyse des Allgemeinzustands der betroffenen Person. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bewertet dabei die Selbstständigkeit des Betroffenen. Welche Bereiche dabei begutachtet werden, können Sie in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen nachlesen.
Damit Pflegegrad 4 festgestellt wird, müssen bei der Begutachtung zwischen 70 und 90 Punkte ermittelt werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 leben mit schwersten Einschränkungen ihrer Fähigkeiten im Alltag. Aus diesem Grund stehen ihnen sämtliche Leistungen zu, die die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige anbietet. Einige dieser Leistungen sind trotz der starken Einschränkungen bei Pflegegrad 4 nicht höher als bei niedrigeren Pflegegraden. Andere der Leistungen werden wiederum der Höhe des Pflegegrades angepasst und steigen dementsprechend.
Werden Menschen mit Pflegegrad 4 von Angehörigen zu Hause gepflegt, steht ihnen ein monatliches Pflegegeld von 728 Euro zu.
Ab Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Menschen Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Diese inkludieren pflegerische Hilfen, die von ambulanten Pflegediensten beim Pflegebedürftigen zuhause erbracht werden. Bei Pflegegrad 4 belaufen sich diese Leistungen auf 1.693 Euro im Monat.
Bei Pflegegrad 4 stehen der betroffenen Person monatlich 1.612 Euro für die teilstationäre Pflege zu. Diese Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege zahlen Pflegekassen dem Pflegebedürftigen zusätzliche zu dem Pflegegeld.
Für die vollstationäre Pflege stehen monatlich 1.775 Euro zur Verfügung.
Der Betreuungs- und Entlastungsbeitrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Er beträgt 125 Euro im Monat und kann für die Finanzierung von einer Putz- oder Haushaltshilfe genutzt werden.
Auch die Leistungen für Pflegehilfsmittel sind bei allen Pflegegraden gleich hoch. Unter zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fallen beispielsweise Mundschutzmasken, Einweghandschuhe, Bettunterlagen oder Desinfektionsmittel. Hierfür stehen monatlich 40 Euro zur Verfügung.
Hausnotruf-Systeme geben Betroffenen und ihren Angehörigen ein Gefühl von Sicherheit, sodass sie so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben können. Für die Finanzierung werden monatlich 25,50 Euro zur Verfügung gestellt.
In einer Pflege-Wohngemeinschaft leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen. Dadurch haben sie einen Anspruch auf 214 Euro im Monat.
Die Gründung einer solchen Wohngemeinschaft wird zusätzlich und einmalig mit 2.500 Euro je pflegebedürftige Person gefördert. Die Leistung beschränkt sich jedoch auf 10.000 Euro je Wohngemeinschaft.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum die vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt. Diese Leistung beläuft sich auf 1.774 Euro im Jahr.
Mithilfe der Leistungen für die Verhinderungspflege kann für einen vorrübergehenden Zeitraum ein ambulanter Pflegedienst finanziert werden. Dafür werden jährlich 1.612 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Verhinderungspflege kann auch durch nahe Angehörige angenommen werden. Die Leistungen dafür richten sich dann nach der Höhe des üblichen Pflegegeldes der betroffenen Person. Dieser Satz 1,5 Mal so hoch, sodass er sich bei Pflegegrad 4 auf eine Höhe von 1.092 Euro beläuft.
Mehr zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erfahren Sie in unserem Beitrag Urlaub für pflegende Angehörige. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, wie die beiden Leistungen miteinander kombiniert werden können.
Um eine angemessene häusliche Pflege zu ermöglichen, sind manchmal Umbauarbeiten im Zuhause von Nöten. Die Pflegekasse finanziert diese mit einmalig bi zu 4.000 Euro.
Wenn Sie mehr zu den Voraussetzungen und Leistungen der niedrigeren Pflegegraden wissen möchten, schauen Sie gerne bei unseren anderen Beiträgen vorbei:
Pflegegrad 1